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   AG Hoyerswerda, 30.08.2005 - 1 C 356/05   

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https://dejure.org/2005,75420
AG Hoyerswerda, 30.08.2005 - 1 C 356/05 (https://dejure.org/2005,75420)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 C 356/05 (https://dejure.org/2005,75420)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 C 356/05 (https://dejure.org/2005,75420)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 3 U 106/07
    Dessen Bejahung setzt nicht nur schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten des Verpflichteten voraus, sondern erfordert ferner, dass sich dieser-insbesonderedurch dieVornahmevon entsprechenden Vermögensdispositionen oder anderen Vertrauensinvestitionen - auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr leisten zu müssen; anderenfalls stellt die späte Rechtsausübung durch den Gläubiger keine unzumutbar Härte für den Schuldner dar (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urt. v. 01.10.2007 - 3 U 28/07, juris-Rdn. 20 = http://www.olg.brandenburg.de; OLG München, Beschl. v. 22.08.2007 - 34 Wx 88/07, juris-Rdn. 18, OLG-Rp 2007, 928 = ZMR 2007, 884; AG Hoyerswerda, Urt. v. 30.08.2005 - 1 C 356/05, juris-Rdn. 27; ferner BeckOK-BGB/Grüneberg/Sutschet, Edition 8, § 242 Rdn. 142; Jauernig/VollkommeraaO Rdn. 62; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl., § 242 Rdn. 333 ff.; Palandt/Heinrichs aaO Rdn. 95; jeweils m.w.N.).
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