Rechtsprechung
AG Husum, 03.04.2018 - 28 C 136/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Husum, 03.04.2018 - 28 C 136/17
Der Schädiger hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. anstatt vieler BGH BGHZ 160, 377) die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. - LG Saarbrücken, 23.01.2015 - 13 S 199/14
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrzeugreparatur nach den Vorgaben des vom …
Auszug aus AG Husum, 03.04.2018 - 28 C 136/17
Es entspricht anerkannten Rechts (LG Saarbrücken NJW-RR 2015, 478;… Palandt-Grüneberg, & 249 Rn. 12), dass der Geschädigte auf die Richtigkeit des von ihm eingeholten Gutachtens vertrauen darf und sein Fahrzeug nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens reparieren lassen darf.