Rechtsprechung
AG Husum, 14.07.2016 - 27 C 288/15 |
Verfahrensgang
- AG Husum, 14.07.2016 - 27 C 288/15
- LG Flensburg, 02.05.2017 - 1 S 61/16
- LG Flensburg, 18.05.2017 - 1 S 61/16
Wird zitiert von ...
- LG Flensburg, 18.05.2017 - 1 S 61/16
Ersatzfähigkeit der tatsächlich angefallenen Kosten einer erfolgten …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Husum vom 14.07.2016, 27 C 288/15, wird zurückgewiesen.Das Urteil des Amtsgerichts Husum vom 14.07.2016, 27 C 288/15, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Hinsichtlich des Tatbestands und des Inhalts der erstinstanzlichen Entscheidung wird zunächst Bezug genommen auf das Urteil des Amtsgerichts Husum vom 14.07.2016, 27 C 288/15 (Blatt 69 ff. der Akte), mit dem der Klage auf Zahlung von 4.294,96 EUR in Höhe von 1.194,96 EUR stattgegeben worden ist.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Husum vom 14.07.2016, zugestellt am 19. Juli 2016, Aktenzeichen 27 C 288/15, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Husum vom 14.7.2016 zum Aktenzeichen 27 C 288/15 zurückzuweisen.