Rechtsprechung
AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- schleswig-holstein.de , S. 8
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21
Eine gegenteilige Bewertung folgt auch nicht aus der Entscheidung BGH NJW 2014, 3151, in der der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage ausdrücklich offen gelassen hat.In Übereinstimmung mit der angezogenen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes und den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der angezogenen Entscheidung BGH NJW 2014, 3151 geht das erkennende Gericht weiter davon aus, dass es für die Bejahung eines materiellrechtlichen Anspruches auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten nach § 288 Abs. 1 S. 2 BGB eines konkreten Schuldnerverzuges hinsichtlich der Erfüllung der Schuld bedarf, deren Verzinsung der Kläger begehrt.
- BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der …
Auszug aus AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21
Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten bilden die im Gutachten des TÜV-Nord kalkulierten UPE-Aufschläge von 10 Prozent und die kalkulierten Verbringungskosten von 148, 00 EUR auch bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis einen ersatzfähigen Schaden, wenn sie bei einer Reparatur in einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen (vgl. BGH DAR 2019, 79, 81). - OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10
Haftungsquote bei einer Vorfahrtsverletzung ("rechts vor links" an einer …
Auszug aus AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21
Des Weiteren entspricht es anerkannten Rechts (vgl. mit weiteren Nachweisen OLG Karlsruhe NZV 2012, 229), dass auch in den Fällen der sog. halben Vorfahrt zu Gunsten des Vorfahrtberechtigten der Vertrauensgrundsatz gilt. - BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber …
Auszug aus AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21
Ist es bereits zu einer Verletzung eines durch die §§ 823 Abs. 1 BGB oder 7 Abs. 1 StVG geschützten Rechtsguts gekommen und ist ein hieraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten, genügt für die Begründetheit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden (vgl. BGH VersR 2018, 120). - OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12
Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch
Auszug aus AG Husum, 26.01.2022 - 28 C 120/21
Der Kläger konnte nur einen Feststellungsantrag gemäß § 256 ZPO stellen, weil der Endzeitpunkt für die geltend gemachte Verzinsung auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht bekannt war, sondern vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrages bei Gericht abhängig ist (vgl. OLG Schleswig MMR 2013, 579).