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   AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15   

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https://dejure.org/2015,38294
AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15 (https://dejure.org/2015,38294)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 07.09.2015 - 3 C 267/15 (https://dejure.org/2015,38294)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 07. September 2015 - 3 C 267/15 (https://dejure.org/2015,38294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Klärung von Haftung und Parkverstoß nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressemeldung, 30.12.2015)

    Falschparker in Spielstraße bei Unfällen ohne Mitschuld

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.1994 - Ss (Z) 227/93

    Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15
    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Saarbrücken, NZV 1994, 328; OVG Koblenz, DAR 1999, 421) ist eine Straße schmal im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Einfahren bzw. Ausfahren aus seinem Grundstück nur aufgrund eines mehrmaligen Rangierens möglich ist; ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.
  • OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 136/97

    Verkehrsteilnehmer dürfen im verkehrsberuhigten Bereich innerhalb

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15
    Der verkehrsberuhigte Bereich stellt eine Sonderfläche dar, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist, letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen ( z. B. OLG Köln, NZV 1997, 449).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15
    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Saarbrücken, NZV 1994, 328; OVG Koblenz, DAR 1999, 421) ist eine Straße schmal im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Einfahren bzw. Ausfahren aus seinem Grundstück nur aufgrund eines mehrmaligen Rangierens möglich ist; ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.
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