Rechtsprechung
AG Ibbenbüren, 08.03.2013 - 3 C 26/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung der Entgelte bei Vergleichswohnungen im Rahmen der Mietpreiserhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergleichwohnungen müssen genau identifizierbar sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterhöhung und Vergleichswohnungen - Sie müssen so genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie identifizieren kann
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Vergleichswohnungen müssen identifizierbar sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …
Auszug aus AG Ibbenbüren, 08.03.2013 - 3 C 26/13
Die Vergleichswohnungen müssen deshalb so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann (BGH NJW 2003, 963).Diesen Anforderungen genügt das Erhöhungsverlangen der Klägerin vom 12.09.2012 nicht.