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   AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14   

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https://dejure.org/2014,52511
AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14 (https://dejure.org/2014,52511)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 10.06.2014 - 30 C 66/14 (https://dejure.org/2014,52511)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 30 C 66/14 (https://dejure.org/2014,52511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Ibbenbüren hält eine Verweisung von Ibbenbüren nach Lengerich für den Geschädigten für unzumutbar und verurteilt zur Zahlung des gekürzten Betrages mit Urteil vom 10.6.2014 - 30 C 66/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Verweisung eines Unfallgeschädigten auf eine 22 km entfernte Werkstatt

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Ibbenbüren sieht eine Verweisung von Ibbenbüren nach Lengerich als unzumutbar an

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine Verweisung über 22 Kilometer Entfernung - Geschädigter darf sich Werkstatt am Wohnort suchen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 393/02).

    Die Schadensrestitution zielt nämlich vielmehr darauf ab, den Zustand herzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadenseregnis entspricht (vgl. BGH v. 29.04.2003, NJW 2003, 2085).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14
    Dem steht auch nicht das seitens der Beklagten zitierte Urteil des BGH (NJW 2010, 2118) entgegen.
  • AG Gronau, 14.12.2016 - 2 C 94/16
    (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 -, juris; AG Ibbenbüren, Urteil vom 10. Juni 2014 - 30 C 66/14 -, juris) Die Beklagte befindet sich mit Ablauf der durch den Kläger gesetzten Frist zum 25.01.2016 mit Schreiben von 04.01.2016 seit dem 26.01.2016 in Verzug gemäß $$ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1, 288 BGB, sodass ab diesem Tag Zinsen in.
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