Rechtsprechung
AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Unfallgeschädigten auf den für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlichen Geldbetrag gegenüber dem Versicherer des Schädigers
- ra.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Ibbenbüren hält eine Verweisung von Ibbenbüren nach Lengerich für den Geschädigten für unzumutbar und verurteilt zur Zahlung des gekürzten Betrages mit Urteil vom 10.6.2014 - 30 C 66/14 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Verweisung eines Unfallgeschädigten auf eine 22 km entfernte Werkstatt
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
AG Ibbenbüren sieht eine Verweisung von Ibbenbüren nach Lengerich als unzumutbar an
- vogel.de (Kurzinformation)
Keine Verweisung über 22 Kilometer Entfernung - Geschädigter darf sich Werkstatt am Wohnort suchen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14
Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 393/02).Die Schadensrestitution zielt nämlich vielmehr darauf ab, den Zustand herzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadenseregnis entspricht (vgl. BGH v. 29.04.2003, NJW 2003, 2085).
- BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus AG Ibbenbüren, 10.06.2014 - 30 C 66/14
Dem steht auch nicht das seitens der Beklagten zitierte Urteil des BGH (NJW 2010, 2118) entgegen.
- AG Gronau, 14.12.2016 - 2 C 94/16 (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 -, juris; AG Ibbenbüren, Urteil vom 10. Juni 2014 - 30 C 66/14 -, juris) Die Beklagte befindet sich mit Ablauf der durch den Kläger gesetzten Frist zum 25.01.2016 mit Schreiben von 04.01.2016 seit dem 26.01.2016 in Verzug gemäß $$ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1, 288 BGB, sodass ab diesem Tag Zinsen in.