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   AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16   

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AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16 (https://dejure.org/2016,55076)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 19.07.2016 - 3 C 109/16 (https://dejure.org/2016,55076)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 3 C 109/16 (https://dejure.org/2016,55076)
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  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten im allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war; auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, insbesondere dann, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2010, 2941; BGH NJW 2015, 2110).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2015, 2110; BGH NJW 2010, 2725) hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darzulegen und zu beweisen, dass die von ihm benannte freie Fachwerkstatt für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ihre marktüblichen, das heißt allen Kunden zugänglichen Preise zugrundelegt.

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2015, 2110; BGH NJW 2010, 2725) hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darzulegen und zu beweisen, dass die von ihm benannte freie Fachwerkstatt für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ihre marktüblichen, das heißt allen Kunden zugänglichen Preise zugrundelegt.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage wäre (BGHZ 192, 140).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge sind nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, NZV 2013, 247; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523) auch bei © fiktiver Abrechnung ersatzfähig, soweit sie in einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen Berücksichtigung gefunden haben und wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden.
  • OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85

    Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Um sachgerecht vortragen zu können und den erlittenen Schaden verbindlich zu beziffern und gegebenenfalls durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig halten (im Ergebnis z. B. OLG Hamm, DAR 1987, 83).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten im allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war; auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen, insbesondere dann, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2010, 2941; BGH NJW 2015, 2110).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (Z. B. BGH NJW 2003, 2086; BGH NJW 2014, 3236).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß & 254 BGB ein Verweis ln des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Werkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (z. B. BGH NJW 2010, 606; BGH NJW 2010, 2118).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge sind nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, NZV 2013, 247; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523) auch bei © fiktiver Abrechnung ersatzfähig, soweit sie in einem Gutachten eines anerkannten Sachverständigen Berücksichtigung gefunden haben und wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden.
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 19.07.2016 - 3 C 109/16
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß & 254 BGB ein Verweis ln des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Werkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (z. B. BGH NJW 2010, 606; BGH NJW 2010, 2118).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

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