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   AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03   

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https://dejure.org/2003,53368
AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03 (https://dejure.org/2003,53368)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 28.10.2003 - 13 C 243/03 (https://dejure.org/2003,53368)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 13 C 243/03 (https://dejure.org/2003,53368)
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  • LG Aachen, 22.10.1999 - 5 S 180/99

    Haftung bei Unfall von 2 rückwärtsfahrenden Autos

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
    Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt die sofortige Inanspruchnahme der Kaskoversicherung auch keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar (vgl. z.B. LG Aachen DAR 2000, 36 [LG Aachen 22.10.1999 - 5 S 180/99] ).
  • BGH, 05.06.1956 - VI ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
    Der Wartepflichtige hat gegenüber dem Vorfahrtberechtigten, dessen Vorfahrtsrecht sich auf die gesamte vorfahrtberechtigte Straße erstreckt, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht ( BGH VRS 11, 171).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt ( BGH MDR 1992, 853 [BGH 03.12.1991 - VI ZR 140/91] ).
  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 13, 28 ) soll der Versicherungsnehmer durch die Leistung der Versicherung allerdings nicht schlechter gestellt werden.
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