Rechtsprechung
AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Aachen, 22.10.1999 - 5 S 180/99
Haftung bei Unfall von 2 rückwärtsfahrenden Autos
Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt die sofortige Inanspruchnahme der Kaskoversicherung auch keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar (vgl. z.B. LG Aachen DAR 2000, 36 [LG Aachen 22.10.1999 - 5 S 180/99] ). - BGH, 05.06.1956 - VI ZR 68/55
Rechtsmittel
Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
Der Wartepflichtige hat gegenüber dem Vorfahrtberechtigten, dessen Vorfahrtsrecht sich auf die gesamte vorfahrtberechtigte Straße erstreckt, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht ( BGH VRS 11, 171). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91
Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung
Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt ( BGH MDR 1992, 853 [BGH 03.12.1991 - VI ZR 140/91] ). - BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52
Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers
Auszug aus AG Ibbenbüren, 28.10.2003 - 13 C 243/03
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 13, 28 ) soll der Versicherungsnehmer durch die Leistung der Versicherung allerdings nicht schlechter gestellt werden.