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AG Idar-Oberstein, 15.05.2020 - 5 OWi 73/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Elektronisch geführte Akte, Akteneinsicht, Ausdruck, AVP, Rheinland-Pfalz
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ausdruck einer elektronischen Akte zur Akteneinsicht, keine Aktenversendungspauschale
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20
Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung, Ausdruck
Auszug aus AG Idar-Oberstein, 15.05.2020 - 5 OWi 73/20
Die Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Trier, Beschluss vom 02. Februar 2020 - 35a OWi 1/20 -, juris m.w.N.). - OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Auszug aus AG Idar-Oberstein, 15.05.2020 - 5 OWi 73/20
Die elektronische Führung der Akten erfolgt bei der Bußgeldstelle trotz fehlender Rechtsgrundlage (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 -1 OWi 6 SsBs 19/18).
- AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20
Aktenversendungspauschale entsteht beim Polizeipräsidium Rheinpfalz derzeit nicht
Die gleichwohl erfolgte Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Montabaur, Beschluss vom 02.06.2020 - 12 Owi 203/20 -, BeckRS 2020, 141.19, AG Idar-Oberstein Beschluss vom 15.05.2020- 5 OWi 73/20 -, BeckRS 2020, 10944, jeweils beck-online; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20- m.w.N., juris).