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   AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98   

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https://dejure.org/1999,4187
AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98 (https://dejure.org/1999,4187)
AG Idar-Oberstein, Entscheidung vom 20.04.1999 - 3 C 618/98 (https://dejure.org/1999,4187)
AG Idar-Oberstein, Entscheidung vom 20. April 1999 - 3 C 618/98 (https://dejure.org/1999,4187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Höhe von Heilbehandlungskosten für Mischlingshund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz im Fall der Verletzung eines angeleinten Hundes in Form einer durch einen freilaufenden Hund zugefügten Bisswunde; Art der ersatzfähigen Kosten bei Tierhalterhaftung; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Lage des Geschädigten für die Schadensberechnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251 Abs. 2; BGB § 90 a
    4600 DM als noch verhältnismäßige Aufwendungen zur Heilung eines Mischlingshundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Tierarztkosten in voller Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 251 Abs. 2
    Ersatz von Tierarztkosten über dem Verkehrswert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1629
  • VersR 2000, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lüneburg, 09.02.1984 - 1 S 384/83
    Auszug aus AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98
    Faktisch hat der Gesetzgeber mit dieser Neuerung jedoch damit eine bereits vorher verbreitete Rechtsprechung sanktioniert, welche im Einzelfall Heilbehandlungskosten über den Wiederbeschaffungswert des Tieres hinaus zugestanden hatte (vgl. etwa LG Lüneburg, NJW 1984, 1243ff.; LG Traunstein, NJW 1984, 1244; vgl. hierzu auch Grunsky, in: MünchKomm, § 251 Rdnr. 23).
  • LG Traunstein, 10.08.1983 - 5 S 1658/83
    Auszug aus AG Idar-Oberstein, 20.04.1999 - 3 C 618/98
    Faktisch hat der Gesetzgeber mit dieser Neuerung jedoch damit eine bereits vorher verbreitete Rechtsprechung sanktioniert, welche im Einzelfall Heilbehandlungskosten über den Wiederbeschaffungswert des Tieres hinaus zugestanden hatte (vgl. etwa LG Lüneburg, NJW 1984, 1243ff.; LG Traunstein, NJW 1984, 1244; vgl. hierzu auch Grunsky, in: MünchKomm, § 251 Rdnr. 23).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 20 U 36/20

    Schadensersatz; Tierhalterhaftung; Tiergefahr; Heilbehandlungskosten;

    Teilweise wird auch berücksichtigt, was der Eigentümer im Sinne eines verständigen Tierhalters in der konkreten Lage ohne die Fremdschädigung für sein Tier aufgewendet hätte (siehe Staudinger/Höpfner, BGB (2021), § 251 Rn. 28; AG Idar-Oberstein, Urteil vom 20. April 1999 - 3 C 618/98 , juris), obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich davon abgesehen hat, eine allgemeine Haftungsgrenze, etwa wie sie das österreichische Recht in § 1332a ABGB (der auf die Kosten abstellt, die auch ein "verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten" aufgewendet hätte) vorsieht, aufzunehmen (BT-Drs. 11/7369 S. 7).
  • OLG Schleswig, 19.08.2014 - 4 W 19/14

    Tierarzthaftung: Begrenzung der haftungsrechtlichen Erstattungsfähigkeit von

    Ebenfalls ist von Belang, was der Eigentümer im Sinne eines verständigen Tierhalters in der konkreten Lage ohne die Fremdschädigung für sein Tier aufgewendet hätte (siehe Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 28; AG Idar-Oberstein NJW-RR 1999, 1629: Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass Tierhalter hohe Beträge für eine Heilbehandlung aufbringen, so dass dies bei der Bemessung der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung zu finden hat).
  • LG Erfurt, 12.05.2015 - 10 O 582/14

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Hundes des Klägers durch den

    Selbst bei Tieren ohne jeglichen Verkehrswert werden teils erhebliche Rettungskosten als verhältnismäßig erachtet (LG Bielefeld, NJW 1997, 3320: 3.000,00 DM bei einer Katze ohne materiellen Marktwert; AG Idar-Oberstein, NJW-RR 1999, 1629: 4.600,00 DM für die Rettung eines Mischlingshundes ohne Verkehrswert).
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