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AG Idar-Oberstein, 22.08.1979 - 8 F 2/78 |
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Verfahrensgang
- AG Idar-Oberstein, 22.08.1979 - 8 F 2/78
- OLG Koblenz, 10.03.1981 - 15 UF 650/79
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 10.03.1981 - 15 UF 650/79
Beschwerde gegen gerichtliche Durchführung des Versorgungsausgleichs; …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 22.08.1979 (8 F 2/78) in Absatz 4 des Urteilsausspruchs - Begründung von Anwartschaften durch Zahlung von Beiträgen den Versorgungsausgleich betreffend - teilweise abgeändert und insoweit neu gefaßt wie folgt: Der Antragsgegner hat als Beiträge zur Begründung von Anwartschaften auf eine Rente von monatlich 16, 70 DM, bezogen auf den 31.12.1977, zugunsten der Antragstellerin auf deren Versicherungskonto bei der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz 3.393,99 DM im Jahre 1981 zu zahlen.