Rechtsprechung
   AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47354
AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15 (https://dejure.org/2015,47354)
AG Idstein, Entscheidung vom 07.09.2015 - 32 C 7/15 (https://dejure.org/2015,47354)
AG Idstein, Entscheidung vom 07. September 2015 - 32 C 7/15 (https://dejure.org/2015,47354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,47354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ladungsfrist nicht eingehalten: Gefasste Beschlüsse (un-)gültig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nichteigentümer als Verwaltungsbeirat

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13

    Beschluss, Ungültigerklärung, Lastentragung, Änderung

    Auszug aus AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15
    Der Anfechtende muss darlegen, dass ihm gerade aufgrund dieses Fehlers die Mitwirkung auf der Eigentümerversammlung versagt war (entgegen LG München I, IMR 2015, 238).

    Der Anfechtende muss darlegen, dass ihm gerade aufgrund dieses Fehlers die Mitwirkung auf der Eigentümerversammlung versagt war (entgegen LG München I, IMR 2015, 238).

    Die Kausalität zwischen Mangel und Beschlussfassung soll bereits dann zu bejahen, wenn sich der formelle Mangel auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt haben kann (OLG Hamburg, ZMR 2006, 704, 705 f.; LG München I, Urteil v. 6.11.2014-36 S 25536/13 WEG; MietRB 2015, 47).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15
    So darf der Verwaltungsbeirat über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresabrechnung nach § 29 Abs. 3 WEG berichten, aber nicht ohne jeden Bezug zu seinen spezifischen Aufgaben an der Eigentümerversammlung teilnehmen (OLG Hamm, ZMR 2007, 133, 135; Abramenko/Baumgart/Crolly, 2. Aufl. 2014 § 8 Rn. 204; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl. - § 29 Rn. 78; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG 4. Aufl. 2015 § 29 Rn. 31; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl. 2015 § 29 Rn. 56; Schmid, ZWE 2004, 19, 23).
  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 2 Wx 33/05

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen eines Ladungsmangels:

    Auszug aus AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15
    Die Kausalität zwischen Mangel und Beschlussfassung soll bereits dann zu bejahen, wenn sich der formelle Mangel auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt haben kann (OLG Hamburg, ZMR 2006, 704, 705 f.; LG München I, Urteil v. 6.11.2014-36 S 25536/13 WEG; MietRB 2015, 47).
  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 318 S 54/16

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Darlegung einer Kausalität

    Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage muss der Kläger auch vortragen, dass er an der Eigentümerversammlung teilgenommen hätte, wenn ihm die Ladung innerhalb der Einberufungsfrist zugegangen wäre, und nur wegen des verspäteten Zugangs des Einladungsschreibens daran gehindert war (AG Idstein, Urteil vom 07.09.2015 - 32 C 7/15 (21), ZMR 2016, 318, Rn. 12, zitiert nach juris; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 24 Rdnr. 21).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Klägerin - wie das Amtsgericht mit der in der jüngsten Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. LG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2016 - 318 S 54/16 = BeckRS 2016, 114573; AG Idstein, Urt. v. 07.09.2015 - 32 C 7/15 Rn. 12, zitiert nach juris m.w.N.) meint - gehalten war, zur Schlüssigkeit ihrer Anfechtungsklage auch vorzutragen, dass sie an der Eigentümerversammlung teilgenommen oder einen Vertreter entsendet hätte, wenn ihr die Ladung innerhalb der Einberufungsfrist zugegangen wäre, und sie nur wegen des verspäteten Zugangs des Einladungsschreibens daran gehindert war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht