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   AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18   

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AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18 (https://dejure.org/2019,3125)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 23.01.2019 - 12 C 1052/18 (https://dejure.org/2019,3125)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 12 C 1052/18 (https://dejure.org/2019,3125)
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  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 2005, 51, 52 f; BGH NJW 2005, 135, 136 f; BGH, NJW 2006, 2106 f).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGHZ 61, 346; 132, 373; 154, 395; 155, 1).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGHZ 61, 346; 132, 373; 154, 395; 155, 1).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 2005, 51, 52 f; BGH NJW 2005, 135, 136 f; BGH, NJW 2006, 2106 f).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 2005, 51, 52 f; BGH NJW 2005, 135, 136 f; BGH, NJW 2006, 2106 f).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGHZ 61, 346; 132, 373; 154, 395; 155, 1).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Zur Herstellung erforderlich sind nur die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGHZ 61, 346; 132, 373; 154, 395; 155, 1).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2007 - 4 U 223/06

    Schätzung eines Kraftfahrzeugschadens; Abstrakte Nutzungsentschädigung bei

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Darüber hinaus kann dieser aber auch nicht neben dem bereits zu berücksichtigendem Wiederbeschaffungsaufwand angesetzt werden, da der im Fahrzeug verbliebene Restkraftstoff bereits im kalkulierten Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert des Fahrzeugs enthalten ist (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 8.7.2007, 4 U 223/06; AG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2014, 30 C 633/13).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen (BGH NJW 2011, 1947).
  • LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
    d) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Ingolstadt, welche sich an der Rechtsprechung des Landgerichts Ingolstadt orientiert, sind die Mietwagenpreistabellen des Fraunhofer Instituts aufgrund der anonymen Art der Datenerhebung gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich als vorzugswürdig zu erachten (LG Ingolstadt, Az. 22 S 2009/10; 22 S 143/11; 21 S 291/11; 22 S 1741/09).
  • LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 2009/10
  • AG Düsseldorf, 23.04.2014 - 30 C 633/13

    Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall

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