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   AG Iserlohn, 11.04.2018 - 43 C 391/17   

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AG Iserlohn, 11.04.2018 - 43 C 391/17 (https://dejure.org/2018,30378)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 11.04.2018 - 43 C 391/17 (https://dejure.org/2018,30378)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 11. April 2018 - 43 C 391/17 (https://dejure.org/2018,30378)
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  • LG Hagen, 12.04.2013 - 1 S 175/12

    Umfang der Ersatzpflicht einer Haftpflichtversicherung bei fiktiver Abrechnung

    Auszug aus AG Iserlohn, 11.04.2018 - 43 C 391/17
    Die Kosten für die Verbringung zu einer Fremdlackiererei gehören wie die Kosten des Lackierens selbst zu dem zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 BGB (LG Hagen Urt. v. 12.4.2013 - 1 S 175/12, BeckRS 2016, 03228; OLG Hamm Urt. v. 13.5.1998 - 3 U 182/97, BeckRS 1998, 04876).

    Eine Ausnahme hierzu besteht nur dann, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass die dem Geschädigten zur Auswahl stehenden Fachwerkstätten über eigene Lackierereien verfügen und in dem Aufsuchen einer Werkstatt ohne eigene Lackiererei daher ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zu sehen sei, weil die Werkstattauswahl als willkürlich zu erachten sei ((LG Hagen Urt. v. 12.4.2013 - 1 S 175/12, BeckRS 2016, 03228).

    Nach h.M. sind UPE-Aufschläge jedoch jedenfalls dann zu ersetzen, wenn sie in der Fachwerkstatt an dem Ort, an dem die Reparatur auszuführen ist, tatsächlich angefallen wären (vgl. m.w.N. (LG Hagen Urt. v. 12.4.2013 - 1 S 175/12, BeckRS 2016, 03228).

  • OLG Hamm, 13.05.1998 - 3 U 182/97
    Auszug aus AG Iserlohn, 11.04.2018 - 43 C 391/17
    Die Kosten für die Verbringung zu einer Fremdlackiererei gehören wie die Kosten des Lackierens selbst zu dem zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 BGB (LG Hagen Urt. v. 12.4.2013 - 1 S 175/12, BeckRS 2016, 03228; OLG Hamm Urt. v. 13.5.1998 - 3 U 182/97, BeckRS 1998, 04876).
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