Rechtsprechung
AG Iserlohn, 17.07.2012 - 43 C 112/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aufgrund des Verzugs bzgl. der Erstattung der Betriebskostenvorauszahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz aufgrund des Verzugs bzgl. der Erstattung der Betriebskostenvorauszahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Betriebskostenerstattung: Kein Verzug ohne Mahnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebskosten nicht fristgerecht abgerechnet - wer sein Geld zurück will, muss mahnen!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen erfordert Verzug des Vermieters
- haufe.de (Kurzinformation)
Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen - Kein Verzug ohne Mahnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen - Kein Verzug ohne Mahnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Betriebskostenerstattung: Kein Verzug ohne Mahnung! (IMR 2013, 1004)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Iserlohn, 17.07.2012 - 43 C 112/12
Da die Klägerin zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in der Wohnung wohnte, wandelte sich ihr Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung in einen vertraglichen Rückerstattungsanspruch (BGH, Urt. v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04).