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AG Jülich, 10.11.2004 - 9 C 328/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Jülich, 10.11.2004 - 9 C 328/04
- AG Jülich, 10.11.2004 - 9 C 329/04
- LG Aachen, 12.05.2005 - 2 S 497/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Aachen, 12.05.2005 - 2 S 497/04
Auszug aus AG Jülich, 10.11.2004 - 9 C 328/04
Anmerkung: Das Urteil ist in der Berufung durch das LG Aachen - Az.: 2 S 497/04 bestätigt worden.
- LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
Anspruch auf Gebührenzahlung aus Telekommunikationsvertrag über R-Gespräche ; …
Nach anderer Auffassung ist der Anschlussinhaber dagegen nicht zur Zahlung der Gebühren für R-Gespräche verpflichtet, weil die erhöhte Kostengefahr durch die Entgegennahme von R-Gesprächen in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt sei (LG Aachen Urteil vom 12.5.2005 - 2 S 497/04; AG Regensburg Urteil vom 30.11.2004 - 4 C 3681/04; AG Jülich Urteil vom 10.11.2004 - 9 C 328/04; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142). - LG Aachen, 12.05.2005 - 2 S 497/04
Neues R-Gesprächs-Urteil
Anmerkung: Das Urteil der Vorinstanz, AG Jülich - Az. 9 C 328/04, ist hier online abrufbar.