Rechtsprechung
AG Jülich, 28.10.2009 - 9 C 271/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG; § 612 Abs. 2 BGB
Von dem Mandanten, der Rechtsrat brauchte, dafür nicht aufkommen wollte und später einen Stundensatz von 250,00 EUR netto zu bezahlen hatte - stroemer.de
Übliche Anwaltsvergütung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)