Rechtsprechung
AG Köln, 12.05.2014 - 142 C 600/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Ein von einer Catering-Firma verursachter Brand im Flugzeug stellt keinen außergewöhnlichen Umstand iSd Fluggast-VO dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flugverspätung wegen brennendem Hot Meal Ofen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgleichszahlung wegen einer 24 Stunden verspäteten Beförderung per Flugzeug
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung der Fluggesellschaft auch bei technischen Problemen im Rahmen der normalen Ausübung der Tätigkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Flieger landet sechs Stunden zu spät - Airline entschuldigt sich mit einem Brand im Hot Meal Ofen während des Vorflugs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
FluggastVO: Flugverspätung aufgrund von Caterer verursachten Brands stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar - Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlung zu
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1277
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14
Lufthansa haftet für Verspätung bei Code-Sharing-Flügen
Dieses Risiko, welches die Fluggesellschaft bewusst durch den Einsatz eines Fluggerätes auf mehreren Flugstrecken hintereinander in einem engen Zeitplan in Kauf nimmt, kann nicht zu Lasten der späteren Passagiere abgewälzt werden, sondern liegt in der Risikosphäre des durchführenden Luftfahrtunternehmens (…AG Erding, a.a.O. (32); AG Köln, NJW-RR 2014, 1277 (1279)). - AG Berlin-Charlottenburg, 30.03.2017 - 205 C 85/16
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Schwelbrand am Ersatz-Handyakku eines …
Dies unterscheidet den Fall auch von dem - von der Klägerseite zitierten - Fall des Amtsgerichts Köln (Amtsgericht Köln, Urteil vom 12. Mai 2014 - 142 C 600/13, zitiert nach juris), in welchem der Brand des Akkus eines Ofens der Catering Firma an Bord als technischer Defekt gewertet wurde, welcher dem Betriebsrisiko der Fluggesellschaft zuzurechnen war.