Rechtsprechung
AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Restrukturierungsplan, drohende Zahlungsunfähigkeit, gestaltbare Rechtsverhältnisse
- rewis.io
Zur Anwendbarkeit des StaRUG und den Voraussetzungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Amtsermittlung des Restrukturierungsgerichts.
- Betriebs-Berater
StaRUG - Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Restrukturierungsplan
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gerichtliche Vorprüfung eines Restrukturierungsplans: Zum Versagensgrund des Nichtvorliegens einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 806
- NZI 2021, 433
- DB 2021, 1462
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15
Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan
Auszug aus AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21
Die Zuordnung auf drei verschiedene Gruppen widerspricht daher dem auch für einen Restrukturierungsplan anzunehmenden Differenzierungsverbot (vgl. für einen Insolvenzplan AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537, beck-online).
- AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21
Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans; Voraussetzungen für die …
In diesem Sinne ist wohl auch der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.03.2021 (Az.: 83 RES 1/21) zu verstehen. - AG München, 15.02.2023 - 1507 RES 3229/22
Restrukturierungsplan
Das AG Köln hat sich in seinem Beschluss vom 03.03.2021 - 83 RES 1/21, NJW 2021, 433, Rz. 27 in dem Sinne geäußert, dass eine Einteilung der Planbetroffenen in zwei Gruppen - dem Plan voraussichtlich oder in vorangegangenen Gesprächen zustimmende und dem Plan voraussichtlich oder in vorangegangenen Gesprächen widersprechende Planbetroffene - "absurd" sei.