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   AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21   

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https://dejure.org/2021,6596
AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21 (https://dejure.org/2021,6596)
AG Köln, Entscheidung vom 03.03.2021 - 83 RES 1/21 (https://dejure.org/2021,6596)
AG Köln, Entscheidung vom 03. März 2021 - 83 RES 1/21 (https://dejure.org/2021,6596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Restrukturierungsplan, drohende Zahlungsunfähigkeit, gestaltbare Rechtsverhältnisse

  • rewis.io

    Zur Anwendbarkeit des StaRUG und den Voraussetzungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Amtsermittlung des Restrukturierungsgerichts.

  • Betriebs-Berater

    StaRUG - Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Restrukturierungsplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Vorprüfung eines Restrukturierungsplans: Zum Versagensgrund des Nichtvorliegens einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 806
  • NZI 2021, 433
  • DB 2021, 1462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15

    Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan

    Auszug aus AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21
    Die Zuordnung auf drei verschiedene Gruppen widerspricht daher dem auch für einen Restrukturierungsplan anzunehmenden Differenzierungsverbot (vgl. für einen Insolvenzplan AG Köln, Beschluss vom 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537, beck-online).
  • AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21

    Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans; Voraussetzungen für die

    In diesem Sinne ist wohl auch der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.03.2021 (Az.: 83 RES 1/21) zu verstehen.
  • AG München, 15.02.2023 - 1507 RES 3229/22

    Restrukturierungsplan

    Das AG Köln hat sich in seinem Beschluss vom 03.03.2021 - 83 RES 1/21, NJW 2021, 433, Rz. 27 in dem Sinne geäußert, dass eine Einteilung der Planbetroffenen in zwei Gruppen - dem Plan voraussichtlich oder in vorangegangenen Gesprächen zustimmende und dem Plan voraussichtlich oder in vorangegangenen Gesprächen widersprechende Planbetroffene - "absurd" sei.
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