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   AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16   

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https://dejure.org/2017,10586
AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16 (https://dejure.org/2017,10586)
AG Köln, Entscheidung vom 04.04.2017 - 583 Ds 388/16 (https://dejure.org/2017,10586)
AG Köln, Entscheidung vom 04. April 2017 - 583 Ds 388/16 (https://dejure.org/2017,10586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat aufgrund bestehender Beweisverwertungsverbote; Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung zu Unrecht ohne richterlichen Beschluss unter Verkennung der Voraussetzungen der "Gefahr im Verzug"; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Die Gefahr im Verzug kann jedoch nicht dadurch entstehen, dass die Strafverfolgungsbehörden deren tatsächliche Voraussetzungen selbst herbeiführen (BVerfG NStZ 2003, 319; BGH NJW 2007, 2269 [2270] = NStZ 2007, 601 m. Bspr.

    cc)              Diese rechtliche Einordnung war zum damaligen Zeitpunkt zutreffend, da die Annahme von Gefahr im Verzug im vorliegenden Falle - gerade auch unter Zugrundelegung der dokumentierten (in sich widersprüchlichen) Erwägungen - durch keinerlei tatsächliche Umstände gestützt war und sich hierdurch als grobe Verkennung der Voraussetzungen des bestehenden Richtervorbehaltes des § 105 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StPO darstellt, was in der Folge auch zu einem Beweisverwertungsverbot führt (vgl. hierzu: BGH NJW 2007, 2269, Tz 24 ff., zit. n. BeckOnline; BVerfGE 103, 142-164, zit. n. juris).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus (BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 1121 m. Bspr. Einmahl NJW 2001, 1393 u. Möllers NJW 2001, 1397 = StraFo 2001, 193 m. Anm. Rabe von Kühlewein = NStZ 2001, 382 m. Bspr.

    cc)              Diese rechtliche Einordnung war zum damaligen Zeitpunkt zutreffend, da die Annahme von Gefahr im Verzug im vorliegenden Falle - gerade auch unter Zugrundelegung der dokumentierten (in sich widersprüchlichen) Erwägungen - durch keinerlei tatsächliche Umstände gestützt war und sich hierdurch als grobe Verkennung der Voraussetzungen des bestehenden Richtervorbehaltes des § 105 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StPO darstellt, was in der Folge auch zu einem Beweisverwertungsverbot führt (vgl. hierzu: BGH NJW 2007, 2269, Tz 24 ff., zit. n. BeckOnline; BVerfGE 103, 142-164, zit. n. juris).

  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Die Gefahr im Verzug kann jedoch nicht dadurch entstehen, dass die Strafverfolgungsbehörden deren tatsächliche Voraussetzungen selbst herbeiführen (BVerfG NStZ 2003, 319; BGH NJW 2007, 2269 [2270] = NStZ 2007, 601 m. Bspr.
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (s. jüngst OLG Köln, Beschluss vom 25.10.2016, III-1 RVs 227/16 und OLG Düsseldorf StraFo 2016, 339).
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    b)              Da nicht mehr festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte vor, während oder nach der Durchsuchung angegeben hat, er besäße Betäubungsmittel zum Eigenbedarf, unterliegt auch das Ergebnis der diesbezüglich durchgeführten Befragung einem Beweiserhebungsverbot, da zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden muss, dass er diese Aussage - wie es der Zeuge B. im Übrigen in seiner Vernehmung schilderte - frühestens während der Durchsuchung getätigt hat und er jedenfalls zuvor nicht qualifiziert über die Rechtswidrigkeit der durchgeführten Durchsuchung belehrt wurde (vgl. hierzu u.a. LG Heilbronn, Urteil vom 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02 -, Tz 90 ff., zit. n. juris).
  • BayObLG, 29.10.2002 - 4St RR 104/02

    Gefahr im Verzug bei gebotener Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Amelung NStZ 2001, 337; BayObLG NZV 2003, 148 = VRS 104, 294; OLG Köln 81 Ss 65/09 - = BeckRS 2010, 00255).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 RVs 46/16

    Beweiserhebungs- und verwertungsverbot bei einer Durchsuchung wegen Verdachts des

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Kann hingegen der Richter mit dem Durchsuchungsbegehren befasst werden und über dieses entscheiden, ohne dass damit ein Risiko des Verlusts von Beweismitteln verbunden ist, ist für einen Rückgriff auf die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden kein Raum (s. jüngst OLG Köln, Beschluss vom 25.10.2016, III-1 RVs 227/16 und OLG Düsseldorf StraFo 2016, 339).
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Auszug aus AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
    Amelung NStZ 2001, 337; BayObLG NZV 2003, 148 = VRS 104, 294; OLG Köln 81 Ss 65/09 - = BeckRS 2010, 00255).
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