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   AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14   

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AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14 (https://dejure.org/2017,58080)
AG Köln, Entscheidung vom 04.07.2017 - 30 VI 587/14 (https://dejure.org/2017,58080)
AG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 30 VI 587/14 (https://dejure.org/2017,58080)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Bei bloßen Zweifeln muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309, 312).

    Daher muss nach den allgemeinen Grundsätzen von einer Testierfähigkeit zu dem Zeitpunkt der Errichtung im Mai 2001 ausgegangen werden (vgl. hierzu BayObLGZ 1982, 309, 312).

  • BayObLG, 08.04.1997 - 1Z BR 93/95
    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Dass es sich bei der Ernennung zum Testamentsvollstrecker scheinbar um eine einfache und nicht komplexe Angelegenheit handle, spielt bei der Beurteilung der Testierfähigkeit keine entscheidende Rolle, weil es eine "partielle Testierunfähigkeit" nicht gibt (vgl. dazu BayObLG, Beschluss v. 08. April 1997 - 1Z BR 93/95 -, juris;  …
  • OLG Stuttgart, 16.08.1989 - 8 W 640/88

    Wirksamkeit der Ernennung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Nicht von vornherein negativ zu bewerten ist der Wunsch eines Erblassers, dass der Notar, dem er zu Lebzeiten seine Angelegenheiten anvertraut hat, auch als Testamentsvollstrecker seinen letzten Willen vollziehen oder zumindest die Durchführung der Vollziehung überwachen soll (hierzu  Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, FamRZ 2015, 533, 534; OLG Stuttgart, DNotZ 1990, 430).
  • OLG Bremen, 24.09.2015 - 5 W 23/15

    Anforderungen an die Form der Bestimmung des Testamentsvollstreckers aufgrund

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Das Beurkundungsverfahren soll freigehalten werden von eigenen Interessen des beurkundenden Notars, denn aus der Doppelstellung als beurkundender Notar und Träger von Rechten als Testamentsvollstrecker - mit oder ohne Honorar - könnte sich ein Interessenkonflikt des Notars mit Rückwirkungen auf die Gestaltung der Urkunde ergeben (vgl. hierzu  Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, MDR 2015, 1373).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Es entspricht wissenschaftlicher Erkenntnis, dass an Demenz erkrankte Personen bei Laien, auch Richtern und Notaren, trotz bedeutsamer kognitiven Leistungseinbußen einen durchaus "normalen" Eindruck ("Fassade") hinterlassen können (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/262; BayObLGZ 1995, 383/391).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Es entspricht wissenschaftlicher Erkenntnis, dass an Demenz erkrankte Personen bei Laien, auch Richtern und Notaren, trotz bedeutsamer kognitiven Leistungseinbußen einen durchaus "normalen" Eindruck ("Fassade") hinterlassen können (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1979, 256/262; BayObLGZ 1995, 383/391).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Testierunfähig ist auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. grundlegend BGH FamRZ 1958, 127f).
  • OLG Bremen, 15.07.2014 - 5 W 13/14

    Rechtsfolgen der Benennung des ein notarielles Testament beurkundenden Notars als

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
    Nicht von vornherein negativ zu bewerten ist der Wunsch eines Erblassers, dass der Notar, dem er zu Lebzeiten seine Angelegenheiten anvertraut hat, auch als Testamentsvollstrecker seinen letzten Willen vollziehen oder zumindest die Durchführung der Vollziehung überwachen soll (hierzu  Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, FamRZ 2015, 533, 534; OLG Stuttgart, DNotZ 1990, 430).
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