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AG Köln, 05.03.2018 - 142 C 163/16 |
Zitiervorschläge
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Einwendungsausschluss des KFZ-Haftplichtversicherers bei Inanspruchnahme durch eine gesetzliche Krankenkasse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 16.06.2011 - B 3 KR 1/11 R
Auszug aus AG Köln, 05.03.2018 - 142 C 163/16
Die Ausschlussfrist bewirkt jedoch nicht, dass die Abrechnung des Krankenhauses nach Fristablauf auf der ermittelten Grundlage nicht mehr sachlich und rechnerisch geprüft werden darf. Der Ablauf der Ausschlussfrist führt zu keinem Einwendungsausschluss (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 1/11 R- zitiert nach juris).