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   AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18   

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https://dejure.org/2018,24205
AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18 (https://dejure.org/2018,24205)
AG Köln, Entscheidung vom 05.07.2018 - 271 C 72/18 (https://dejure.org/2018,24205)
AG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 271 C 72/18 (https://dejure.org/2018,24205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Mietwagenkosten durch Anmietung eines Ersatzfahrzeugs während der Reparaturdauer als erforderlicher Herstellungsaufwand i.R.e. Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Direktvermittlung; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Auszug aus AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18
    Zwar kann dem Geschädigten, wenn fest steht, dass ihm ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation "ohne Weiteres" zugänglich war, eine kostengünstigere Anmietung gemäß § 254 BGB grundsätzlich zugemutet werden (BGH, Urteil vom 26.04.2015 VI ZR 563/15; LG Köln, Urteil vom 01.08.2017, 11 S 473/15).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18
    Bei der Zustellung und Abholung des Mietfahrzeuges handelt es sich um dem Grunde nach erstattungsfähige Zusatzleistungen, die - soweit sie erbracht worden sind - zu erstatten sind, da ein Unfallbeteiligter grundsätzlich diesen besonderen Service in Anspruch nehmen darf (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18
    Bei der Anwendung der Schwacke-Liste für die Schätzung nach § 287 ZPO ist abzustellen auf die am Anmietort für den Zeitraum der Anmietung günstigste Tarif-Kombination unter Berücksichtigung des sogenannten Modus-Wertes (früher: gewichtetes Mittel), d.h. den Wert, der im maßgeblichen Bereich am häufigsten genannt wurde (vgl. auch BGH, VersR 2010, 1053).
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