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   AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17   

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https://dejure.org/2018,54769
AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17 (https://dejure.org/2018,54769)
AG Köln, Entscheidung vom 06.02.2018 - 125 C 326/17 (https://dejure.org/2018,54769)
AG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 125 C 326/17 (https://dejure.org/2018,54769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Umsatzsteuerpflicht als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages über die Infusionslösung von "Remicade" als eine patientenindividuelle Zubereitung hinsichtlich Rückzahlungsanspruchs eines Versicherers auf entrichtete Umsatzsteuer wegen Umsatzsteuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17

    Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuer nach Annahme einer Umsatzsteuerpflicht

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Die Annahme stellt sich vielmehr als gemeinsame Vorstellung der Parteien, dass dem Preis eine fehlerfreie steuerliche Berechnung zugrundeliegt, dar und betrifft damit die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Regelmäßig erscheinen die konkreten Steueranteile, wenn sie überhaupt ausgewiesen werden, daher erst nach Abschluss des Vertrags im Rahmen einer gestellten Rechnung (AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Würde man auch in den Fällen, in denen eine Regelung für eine nachträgliche, schwerwiegende Veränderung von Umständen bzw. das Vorhandensein falscher wesentlicher Vorstellungen fehlt, stets eine ergänzungsfähige Regelungslücke annehmen, würde dies jedoch praktisch zu einem Leerlaufen der Vorschrift des § 313 BGB führen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Beim Erwerb von verordneten Medikamenten kann der Käufer in der Regel keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Hierzu beruft sie sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.9.2014 (Az.: V R 19/11), wonach individuell zubereitete Zytostatika, die im Rahmen einer durch ein Krankenhaus ambulant durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung individuell hergestellt wurden, als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 14 lit. b UStG sind.

    Das streitgegenständliche, an die Versicherungsnehmerin der Klägerin verkaufte Medikament "Remicade" ist nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 24.9.2014 - V R 19/11 (MwStR 2015, 213 ff.) sowie des Urteils des EuGH vom 13.03.2014 - C-366/12 - Klinikum Dortmund (MwStR 2014, 301 ff.) gem. § 4 Nr. 14 lit. b UStG n.F. (§ 4 Nr. 16 lit. b UStG a.F.) umsatzsteuerfrei.

    Denn für die Beurteilung des engen Zusammenhangs zur Heilbehandlung kommt es allein darauf an, ob sich aus Sicht des Leistungsempfängers ein einheitlicher Leistungsvorgang darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 24.9.2014 - V R 19/11, Tz. 33).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-366/12

    Klinikum Dortmund - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Das streitgegenständliche, an die Versicherungsnehmerin der Klägerin verkaufte Medikament "Remicade" ist nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 24.9.2014 - V R 19/11 (MwStR 2015, 213 ff.) sowie des Urteils des EuGH vom 13.03.2014 - C-366/12 - Klinikum Dortmund (MwStR 2014, 301 ff.) gem. § 4 Nr. 14 lit. b UStG n.F. (§ 4 Nr. 16 lit. b UStG a.F.) umsatzsteuerfrei.

    Nach den Ausführungen des EuGH ist vielmehr die Abgabe von Arzneimitteln allgemein von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie im Zeitpunkt einer humanmedizinischen Heilbehandlung strikt notwendig zur Erreichung des Therapiezweckes ist und sich die Lieferung der Medikamente insofern in ein therapeutisches Kontinuum zur ärztlichen Heilbehandlung einfügt (EuGH, Urteil vom 13.03.2014 - C-366/12 - Klinikum Dortmund, MwStR 2014, 301 (304) Tz. 34 f.).

    Denn nach der Intention des Gesetzgebers sollen Steuerbefreiungen im Heilbehandlungsbereich gerade dazu führen, Gesundheitskosten erschwinglich zu halten und ärztliche Heilbehandlungen für den Einzelnen leichter zugänglich zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.03.2014 - C-366/12 - Klinikum Dortmund, MwStR 2014, 301 (304) Tz. 28).

  • OLG Schleswig, 20.12.2017 - 4 U 69/17

    Zytostatika: Erstattungsanspruch gegen Krankenhaus wegen unzutreffend

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Die Annahme stellt sich vielmehr als gemeinsame Vorstellung der Parteien, dass dem Preis eine fehlerfreie steuerliche Berechnung zugrundeliegt, dar und betrifft damit die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Würde man auch in den Fällen, in denen eine Regelung für eine nachträgliche, schwerwiegende Veränderung von Umständen bzw. das Vorhandensein falscher wesentlicher Vorstellungen fehlt, stets eine ergänzungsfähige Regelungslücke annehmen, würde dies jedoch praktisch zu einem Leerlaufen der Vorschrift des § 313 BGB führen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Beim Erwerb von verordneten Medikamenten kann der Käufer in der Regel keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

  • LG Göttingen, 21.09.2017 - 12 O 58/16

    Arzt; Behandlung; Krankenhausapotheke; Rückforderung; Umsatzsteuer;

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Dies kann nur der Unternehmer durch eine Korrektur der Rechnungen (vgl. LG Göttingen, Urteil vom 21.09.2017 - Az. 12 O 58/16).

    Zudem kommt hierin letztlich die gesetzgeberische Grundentscheidung zum Ausdruck, dem Unternehmer die Abwicklung der Umsatzsteuer ohne jedwede Gegenleistung aufzuerlegen (vgl. LG Göttingen, Urteil vom 21.09.2017 - Az. 12 O 58/16).

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages im Sinne von § 313 Abs. 1 BGB wird gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluss bestehenden, gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urteil vom 15.11.2000 - VIII ZR 324/99, NJW 2001, 1204 (1205)).

    Die zitierte Judikatur bezieht sich nur auf einen Wegfall der wegen einer Veränderung der Entwicklung der jeweils zugewandten Leistung begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 208/15, NJW-RR 2017, 140 Rn. 11 unter Hinweis auf die von der Beklagten zitierte Passage aus BGH, NJW 2001, 1204).

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06

    Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Eine Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB, die sich daraus ergeben könnte, dass die Beklagte die abgeführte Steuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2008 - IX ZR 229/06 - NJW-RR 2008, 1369 (1370) Tz. 11) hat die Beklagte bereits nicht dargelegt.
  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Die zitierte Judikatur bezieht sich nur auf einen Wegfall der wegen einer Veränderung der Entwicklung der jeweils zugewandten Leistung begehrt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 208/15, NJW-RR 2017, 140 Rn. 11 unter Hinweis auf die von der Beklagten zitierte Passage aus BGH, NJW 2001, 1204).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Da eine Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht nicht alsbald i.S.v. § 696 Abs. 3 ZPO erfolgte, trat Rechtshängigkeit erst mit Eingang der Verfahrensakten bei dem Prozessgericht ein (BGH, Urteil vom 05.02.2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213, 1214).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Auszug aus AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17
    Zwar ist im Falle der beiderseitigen Fehlannahme der Umsatzsteuerpflicht von der Rechtsprechung - ohne nähere Begründung - bislang mehrheitlich die ergänzende Vertragsauslegung herangezogen worden (BGH, Urteil vom 19.06.1990 - XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199; BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205, 206; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2012 - 19 U 104/11, BeckRS 2014, 08462).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

  • OLG Köln, 16.01.2012 - 19 U 104/11

    Werklohn "inklusive Mehrwertsteuer": Unternehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

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