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   AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15   

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https://dejure.org/2016,68217
AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15 (https://dejure.org/2016,68217)
AG Köln, Entscheidung vom 07.01.2016 - 129 C 181/15 (https://dejure.org/2016,68217)
AG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 129 C 181/15 (https://dejure.org/2016,68217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Köln, 07.10.2015 - 119 C 349/15

    Erstattung des Flugpreises aufgrund einer Stornierung i.R.e.

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Das entspricht der den Parteien bekannten und inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln in gleich gelagerten Fällen (Urt. v. 25.2.2015 - 119 C 521/14; Urt. v. 21.4.2015 - 116 C 21/15; Urt. v. 7.10.2015 - 119 C 349/15; ähnlich AG Frankfurt/Main Urt. v. 21.8.2015 - 31 C 3276/14 ); auf die Begründung der angeführten Entscheidungen wird ergänzend Bezug genommen.
  • AG Köln, 25.02.2015 - 119 C 521/14

    Anforderungen an die Stornierbarkeit einer online gebuchten Flugreise in die USA

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Das entspricht der den Parteien bekannten und inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln in gleich gelagerten Fällen (Urt. v. 25.2.2015 - 119 C 521/14; Urt. v. 21.4.2015 - 116 C 21/15; Urt. v. 7.10.2015 - 119 C 349/15; ähnlich AG Frankfurt/Main Urt. v. 21.8.2015 - 31 C 3276/14 ); auf die Begründung der angeführten Entscheidungen wird ergänzend Bezug genommen.
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Eine gerichtlich nicht überprüfbare Individualabrede (§ 305 Abs. 1 Satz 3, § 305b BGB) ist auch bei freier Wahlmöglichkeit zwischen mehreren unterschiedlichen Tarifen anzunehmen (vgl. BGH NJW 2003, 1313, 1314).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Es wäre Sache der insoweit beweisbelasteten Kläger (dazu BGHZ 131, 362, 365 = NJW 1996, 1282; BGH NJW-RR 2001, 385, 386) gewesen, hierzu vorzutragen und darzulegen, inwiefern die Beklagte auch in diesem Umfang Steuern oder Gebühren erspart hat.
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 60/96

    Geschäftsbedingungs-Charakter von Versicherungs-Antragsformularen

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Demgegenüber betreffen die von den Klägern zur Begründung ihres gegensätzlichen Standpunkts angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs in NJW 1996, 1676 und NJW-RR 1997, 1000 damit nicht vergleichbare, von der Gestaltung der Formulars überlagerte Laufzeitalternativen.
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Demgegenüber betreffen die von den Klägern zur Begründung ihres gegensätzlichen Standpunkts angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs in NJW 1996, 1676 und NJW-RR 1997, 1000 damit nicht vergleichbare, von der Gestaltung der Formulars überlagerte Laufzeitalternativen.
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus AG Köln, 07.01.2016 - 129 C 181/15
    Es wäre Sache der insoweit beweisbelasteten Kläger (dazu BGHZ 131, 362, 365 = NJW 1996, 1282; BGH NJW-RR 2001, 385, 386) gewesen, hierzu vorzutragen und darzulegen, inwiefern die Beklagte auch in diesem Umfang Steuern oder Gebühren erspart hat.
  • LG Köln, 07.02.2017 - 11 S 15/16
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.01.2016 - 129 C 181/15 - wird zurückgewiesen.

    Köln, Az. 129 C 181/15, die Beklagte zu verurteilen, 1. an sie jeweils 1.249,60 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2015 zu zahlen, 2. an sie als Gesamtschuldner den Gebührenschaden i.H.v. 179, 27 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2015 zu zahlen.

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