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   AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15   

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https://dejure.org/2017,11561
AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
AG Köln, Entscheidung vom 07.04.2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
AG Köln, Entscheidung vom 07. April 2017 - 71 IK 175/15 (https://dejure.org/2017,11561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Forderungsanmeldung; Deliktsforderung; Zurückweisung; Beförderungserschleichung; Forderungsprüfung; Restschuldbefreiung; Tabelle

  • IWW

    § 174 Abs. 2 InsO; § 178 InsO; § 302 Nr. 1 InsO; § 265a StGB
    Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützung der Forderungsanmeldung des Gläubigers auf verschiedene Anspruchsgrundlagen (hier: auf eine vertragliche und auf eine deliktische); Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen in Ansehung beider Anspruchsgrundlagen; Beantragung der Eintragung der Deliktseigenschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung

    Nach vorherrschender Ansicht hat das Gericht auf die Einhaltung der Anmeldeformalien zu achten, wenn das Attribut "von einer Restschuldbefreiung nicht betroffen" eingetragen werden soll (AG Köln Beschl. v. 07.04.2017 - 71 IK 175/15, juris Rn. 13; MüKoInsO/Riedel, 4. Aufl. 2019, InsO § 175 Rn. 15; Jaeger/Gerhardt, a.a.O., § 175 Rn. 25), soll aber die Klärung des Rechtsgrundes außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 27).
  • AG Norderstedt, 06.06.2017 - 65 IK 29/17

    Insolvenzsache: Mindestanforderungen an die Anmeldung einer Deliktsforderung zur

    Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich des behaupteten Deliktscharakters nicht die Mindestanforderungen, ist die nicht ordnungsgemäße Forderungsanmeldung durch das Insolvenzgericht zurückzuweisen und der Deliktscharakter nicht in die Tabelle aufzunehmen (Anschluss AG Köln, 7. April 2017, 71 IK 175/15, ZInsO 2017, 1036).(Rn.15).

    Ist die Forderungsanmeldung wie vorliegend unzureichend, muss das Insolvenzgericht diese zurückweisen (so zuletzt auch ausführlich begründet AG Köln, ZInsO 2017, S. 1036).

  • AG Freiburg, 21.02.2019 - 8 IN 575/18

    Anmeldung von rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen zur Insolvenztabelle

    (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.14 - IX ZR 103/13, sowie u.a. AG Köln, B.v. 7.4.2017 - 71 IK 175/15; AG Norderstedt, B.v. 6.6.2017 - 65 IK 29/17).
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