Rechtsprechung
   AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31147
AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17 (https://dejure.org/2017,31147)
AG Köln, Entscheidung vom 07.08.2017 - 123 C 103/17 (https://dejure.org/2017,31147)
AG Köln, Entscheidung vom 07. August 2017 - 123 C 103/17 (https://dejure.org/2017,31147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Klage auf Rückzahlung zu viel berechneter Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Zytostatika-Zubereitungen ist begründet

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Erstattung der Umsatzsteueranteile für Zytostatika | Rückzahlungsanspruch bei fälschlicher Annahme der Umsatzsteuerpflichtigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Ein vereinbarter Kaufpreis erfasst demnach auch die Aufwendung des Leistungserbringers für die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer (BGH, NJW 2001, 2464 ff.).

    Aus der von der Beklagten herangezogenen Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 11.05.2011, V ZR 492/99 = NJW 2001, 2464 ff.) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine gefestigte, nicht höchstrichterliche Rechtsprechung die bisherige eindeutige Rechtslage in Frage stellt (BGH, NJW 2014, 3713).
  • LG Wuppertal, 11.01.2012 - 8 S 54/11

    Mehrwertsteuerrabatt für Hotels

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Wollte man auch in den Fällen, in denen eine Regelung für eine nachträgliche, schwerwiegende Veränderung von Umständen bzw. das Vorhandensein falscher wesentlicher Vorstellungen fehlt, eine ergänzungsfähige Regelungslücke annehmen, wäre ein in den Anwendungsbereich des § 313 Abs. 1, 2 BGB fallender Sachverhalt immer durch eine vorrangige, unmittelbare ergänzende Vertragsauslegung zu lösen, sodass es des § 313 BGB nicht mehr bedürfte (so die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des LG Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012, 8 S 54/11 zitiert nach juris).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages kann nur sein, was nicht selbst Vertragsinhalt geworden ist (BGH, NJW 1996, 990-993).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Es besteht gerade keine einer ergänzenden Vertragsauslegung ggfs. zugänglichen Regelungslücke, sondern es entfällt die Geschäftsgrundlage, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine gemeinsam als bestehend angenommene Steuerpflichtigkeit nicht besteht (vgl. hierzu etwa BGH, NJW-RR 2004, 1452-1453; BGH NJW-RR 2005, 205).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 292/02

    Anspruch auf Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Miete bei umsatzsteuerfreiem

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Es besteht gerade keine einer ergänzenden Vertragsauslegung ggfs. zugänglichen Regelungslücke, sondern es entfällt die Geschäftsgrundlage, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine gemeinsam als bestehend angenommene Steuerpflichtigkeit nicht besteht (vgl. hierzu etwa BGH, NJW-RR 2004, 1452-1453; BGH NJW-RR 2005, 205).
  • AG Köln, 23.05.2017 - 146 C 101/16

    Anforderungen an die wirksame Erklärung einer Klagerücknahme bzw. eines

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • LG Bochum, 29.03.2017 - 4 O 392/16

    Erstattung von Umsatzsteuer für Zytostatika gegenüber dem privaten

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • AG Gießen, 10.04.2017 - 41 C 509/16

    Keine Rückforderung der Umsatzsteuer für Medikamente durch Krankenversicherung

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 23.06.2016 - 2 O 190/15

    Kein Abtretungsverbot von Ansprüchen des Versicherten ohne entsprechende

    Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17
    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14

    Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

  • FG Münster, 12.05.2011 - 5 K 435/09

    Abgabe von Zytostatika umsatzsteuerfrei

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen

  • BFH, 15.05.2012 - V R 19/11

    EuGH-Vorlage zur Lieferung von Zytostatika durch einen Krankenhausträger für im

  • AG Köln, 06.02.2018 - 125 C 326/17

    Annahme der Umsatzsteuerpflicht als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages über die

    Die Annahme stellt sich vielmehr als gemeinsame Vorstellung der Parteien, dass dem Preis eine fehlerfreie steuerliche Berechnung zugrundeliegt, dar und betrifft damit die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Regelmäßig erscheinen die konkreten Steueranteile, wenn sie überhaupt ausgewiesen werden, daher erst nach Abschluss des Vertrags im Rahmen einer gestellten Rechnung (AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Würde man auch in den Fällen, in denen eine Regelung für eine nachträgliche, schwerwiegende Veränderung von Umständen bzw. das Vorhandensein falscher wesentlicher Vorstellungen fehlt, stets eine ergänzungsfähige Regelungslücke annehmen, würde dies jedoch praktisch zu einem Leerlaufen der Vorschrift des § 313 BGB führen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

    Beim Erwerb von verordneten Medikamenten kann der Käufer in der Regel keinen Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen (OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2017 - Az. 4 U 69/17; AG Köln, Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17).

  • LG Köln, 18.07.2018 - 25 S 15/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.08.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 123 C 103/17 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Bonn, 27.09.2017 - 101 C 379/16

    Erstattungsanspruch einer privaten Krankenversicherung bzgl. gezahlter

    Dies gilt hier in besonderem Maße, da es bei der individuellen Herstellung von Zytostatika und deren Verkauf keinerlei Preisverhandlungen gibt, somit eine Einflussnahme des Patienten regelmäßig ausgeschlossen ist (AG Köln Urteil vom 07.08.2017 - Az. 123 C 103/17, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht