Rechtsprechung
AG Köln, 07.08.2017 - 142 C 511/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung bei Verspätung eines Interkontinental-Fluges von 25 Stunden; Anforderungen an eine Bestimmung des ausführenden Luftfahrtunternehmens i.S.d. Art. 2 Buchst. b VO 261/2004/EG bei Diskrepanz zwischen dem ...
- reise-recht-wiki.de
Bestimmung des ausführenden Luftfahrtunternehmens im Sinne von Art. 2 lit. b EG VO 261/2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmung des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2016 - X ZR 35/15
Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung …
- EuGH, 11.05.2017 - C-302/16
Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die …
Auszug aus AG Köln, 07.08.2017 - 142 C 511/16
Etwas anderes kann unter Berücksichtigung des von der FluggastVO verfolgten hohen Schutzniveaus für den Fluggast erst dann gelten, wenn das die Flugplanung ursprünglich einleitende Luftfahrtunternehmen die Planung nebst dem wirtschaftlichen und operativen Risiko an ein anderes Luftfahrtunternehmen abgibt und der Fluggast hierüber ggfs. auch über den Reisevermittler informiert wird (zur Informationspflicht des Luftfahrtunternehmens bei Buchung über einen Reisevermittler: EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - C-302/16 -, zitiert nach juris).
- AG Bremen, 18.01.2018 - 9 C 61/17
Nichtbeförderung wegen nachträglicher Flugverlegung - Ausgleichszahlungsanspruch
Die im Flugverkehr häufigen Fälle der Anmietung eines Flugzeuges, sog. Dry-Lease, und eines Flugzeuges nebst Crew, sog. Wet-Lease, führen nicht dazu, dass das Flugzeug und Crew zur Verfügung stellende Luftfahrtunternehmen nach der Fluggastrechteverordnung hafte (vgl. AG Köln, Urteil vom 07. August 2017 - 142 C 511/16 -, juris).