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   AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22   

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https://dejure.org/2023,575
AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22 (https://dejure.org/2023,575)
AG Köln, Entscheidung vom 09.01.2023 - 203 C 144/22 (https://dejure.org/2023,575)
AG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 203 C 144/22 (https://dejure.org/2023,575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • kanzlei-kotz.de

    Eigenbedarfskündigung - § 566 BGB findet auf Erbauseinandersetzung keine Anwendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kann der Erbe eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung: Erbe ist nicht automatisch neuer Vermieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar (IMR 2023, 1054)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 19.04.2018 - 1 W 40/17

    Anwaltsgebühren bei gleichzeitiger Vertretung der Hauptpartei und des

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Darauf, dass regelmäßig von einer hälftigen Tragung der gemeinsamen Kosten auf Beklagtenseite auszugehen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 14 W 402/13 -, Rn. 10, juris vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 W 40/17 -, Rn. 26, juris), kommt es für die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht an, denn es sind eben auch Konstellationen denkbar, in denen einer der Beklagten den vollen Betrag vollstreckt (so auch Dölling, NJW 2014, 2468, 2471 m.W.N.).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Aus dem vereinbarten Übergang insbesondere von Nutzungen und Lasten (Ziffer. VII, S. 1 der notariellen Urkunde) folgt eine Ermächtigung zur Kündigung im eigenen Namen nicht; es geht insoweit vielmehr bloß um die wirtschaftliche Zuordnung (siehe BGH, Urteil vom 27. November 2009 - LwZR 12/08 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Koblenz, 18.07.2013 - 14 W 402/13

    Kostenfestsetzung bei Insolvenz eines von mehreren Streitgenossen

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Darauf, dass regelmäßig von einer hälftigen Tragung der gemeinsamen Kosten auf Beklagtenseite auszugehen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 14 W 402/13 -, Rn. 10, juris vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 W 40/17 -, Rn. 26, juris), kommt es für die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht an, denn es sind eben auch Konstellationen denkbar, in denen einer der Beklagten den vollen Betrag vollstreckt (so auch Dölling, NJW 2014, 2468, 2471 m.W.N.).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

    Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Entsprechend hat der BGH § 566 BGB bei der Veräußerung von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an einen Gesellschafter angewendet, weil die GbR rechtsfähig und damit mit dem Erwerber nicht identisch sei (BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Das bedeutet, dass grundsätzlich der wirkliche Wille des Erklärenden maßgeblich ist, wie er von dem Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstanden werden durfte (BGH, Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01 -, BGHZ 149, 129-139, Rn. 37).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Der Eintritt der genannten Personen persönlich erfolgte in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit nach den §§ 2032 ff. BGB, da die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 -, Rn. 11, juris; Terner in: RNotZ 2019, 2019, 382, 386; Blank in: Schmidt-Futterer, BGB, 14. Aufl. 2019, § 535 Rn. 261; zur fehlenden Rechtsfähigkeit nochmals ausdrücklich : BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05).
  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Der Eintritt der genannten Personen persönlich erfolgte in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit nach den §§ 2032 ff. BGB, da die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 -, Rn. 11, juris; Terner in: RNotZ 2019, 2019, 382, 386; Blank in: Schmidt-Futterer, BGB, 14. Aufl. 2019, § 535 Rn. 261; zur fehlenden Rechtsfähigkeit nochmals ausdrücklich : BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05).
  • BGH, 09.01.2019 - VIII ZB 26/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrages durch einen

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Auch für eine entsprechende Anwendung der Regelung bleibt bei einer Erbauseinandersetzung kein Raum, weil Sinn und Zweck des § 566 BGB gerade der Mieterschutz ist: Der Mieter soll vor einem Verlust des Besitzes an der Wohnung gegenüber einem neuem Erwerber im Falle der Veräußerung der Mietsache bewahrt werden (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - VIII ZB 26/17 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 19.03.2014 - VIII ZR 203/13

    Zur Ermächtigung eines Grundstückskäufers durch den Vermieter zur Vornahme einer

    Auszug aus AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
    Soweit der Bundesgerichtshof auch eine Ermächtigung eines Dritten - in der Regel des noch nicht eingetretenen Erwerbers - zur Kündigung im eigenen Namen für möglich hält (BGH, Urteil vom 19. März 2014 - VIII ZR 203/13 -, Rn. 16, juris), ist eine derartige Ermächtigung zur Kündigung im eigenen Namen weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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