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   AG Köln, 11.09.2009 - 205 C 158/09   

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https://dejure.org/2009,16531
AG Köln, 11.09.2009 - 205 C 158/09 (https://dejure.org/2009,16531)
AG Köln, Entscheidung vom 11.09.2009 - 205 C 158/09 (https://dejure.org/2009,16531)
AG Köln, Entscheidung vom 11. September 2009 - 205 C 158/09 (https://dejure.org/2009,16531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer einheitlichen Kündigung eines aufgrund eines Vertrages begründeten Mietverhältnisses; Auswirkung einer erfolgten Kündigung wegen Insolvenz eines Mieters gegenüber dem nicht insolventen Mitmieter

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungssperre für ein Mietverhältnis auf private Wohnräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Mieterinsolvenz

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 306
  • NZM 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Karlsruhe, 13.02.2003 - 5 S 149/02

    Wohnraummiete: Mietvertragskündigung wegen nach Insolvenzeröffnung gegen den

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2009 - 205 C 158/09
    Angesichts des offenen Wortlautes gilt § 112 Insolvenzordnung damit auch im Bezug auf die persönliche Wohnung des Schuldners (vgl. Landgericht Karlsruhe, ZIP 2003, 677; AG Hamburg, ZInsO 2007, 721).
  • AG Hamburg, 28.06.2007 - 68g IK 272/07

    Pflicht des Treuhänders zum Widerruf von Lastschriften im

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2009 - 205 C 158/09
    Angesichts des offenen Wortlautes gilt § 112 Insolvenzordnung damit auch im Bezug auf die persönliche Wohnung des Schuldners (vgl. Landgericht Karlsruhe, ZIP 2003, 677; AG Hamburg, ZInsO 2007, 721).
  • LG Neubrandenburg, 14.08.2001 - 1 S 114/01

    Ausschluss des Kündigungsrechts eines Mietvertrags durch insolvenzrechtliche

    Auszug aus AG Köln, 11.09.2009 - 205 C 158/09
    Infolge dieses Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kündigung ist die Kündigung auch gegenüber dem nicht insolventen, aber gleichfalls in Zahlungsverzug befindlichen Mitmieter unwirksam (vgl. LG Neu-Brandenburg, WuM 2001, 551; Münchener Kommentar - Eckert, § 112 Rdnr. 28).
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