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   AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18   

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https://dejure.org/2018,33337
AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18 (https://dejure.org/2018,33337)
AG Köln, Entscheidung vom 12.10.2018 - 74 IN 196/18 (https://dejure.org/2018,33337)
AG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 74 IN 196/18 (https://dejure.org/2018,33337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einzelermächtigung; vorläufiges Insolvenzverfahren; vorläufige Eigenverwaltung; Sicherheitentausch; Masseverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer rückwirkenden Anordnung der Entstehung von Masseverbindlichkeiten durch eine Einzelermächtigung des Insolvenzgerichts

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine rückwirkende Anordnung der Entstehung von Masseverbindlichkeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine rückwirkende Anordnung der Entstehung von Masseverbindlichkeiten

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2234
  • NZI 2019, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 245/14

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung wechselseitiger

    Auszug aus AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18
    Die Begründung von Masseverbindlichkeiten kann sich daher nur auf eine Vereinbarung der Schuldnerin mit den beteiligten Banken über eine neue Darlehensschuld beziehen, die ihrerseits durch eine neue Sicherungsvereinbarung besichert werden kann (zum Sicherheitentausch vgl. dagegen BGH, Urt. v. 02.02.2017 - IX ZR 245/14).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18
    Hinweisbeschluss: Soweit in der Begründung zum Antragsentwurf ausgeführt wird, dass mit der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin den Banken ein Verwertungsrecht an den Sicherheiten zustehe, ist dies nur dann der Fall, wenn die bestehenden Kredite gekündigt und die Einziehungsermächtigungen für sicherungszedierte Forderungen widerrufen wurden, da die bloße Insolvenzantragstellung nicht automatisch zum Erlöschen der der Schuldnerin erteilten Einziehungsermächtigung führt (BGH, Urt. v. 06.04.2000 - IX ZR 422/98).
  • AG Köln, 26.03.2012 - 73 IN 125/12

    Erteilung einer Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu

    Auszug aus AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18
    Insolvenzanfechtung">280 InsO dem Sachwalter obliegt, wird eine Unterstellung der etwaigen Begründung von Masseverbindlichkeiten unter den Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Sachwalters nach § 275 Abs. 1 Satz 1 InsO geprüft (vgl. AG Köln, Beschl. v. 26.03.2012 - 73 IN 125/12).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus AG Köln, 12.10.2018 - 74 IN 196/18
    Zum anderen dürfen (künftig) der Anfechtbarkeit gemäß §§ 129, 130 Abs. 1 InsO unterliegende sicherungszedierte Forderungen, die der Masse zustehen, nicht zugunsten der Sicherungsgläubiger zu Masseverbindlichkeiten erklärt werden (zur Anfechtung im Rahmen einer Globalzession sicherungszedierter zukünftiger Forderungen vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2007 - IX ZR 30/07).
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