Rechtsprechung
   AG Köln, 13.04.2012 - 201 C 481/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22472
AG Köln, 13.04.2012 - 201 C 481/10 (https://dejure.org/2012,22472)
AG Köln, Entscheidung vom 13.04.2012 - 201 C 481/10 (https://dejure.org/2012,22472)
AG Köln, Entscheidung vom 13. April 2012 - 201 C 481/10 (https://dejure.org/2012,22472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwohnung - Mindestraumtemperatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1
    Minderung der Miete bei fehlender Möglichkeit der Heizbarkeit auf eine Temperatur von 20 Grad Celsius in den Wintermonaten sowie der Übergangszeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter muss Wärme in seiner Wohnung regulieren können!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietminderung: Kaltes Wohnzimmer - kaltes Bad - kalte Mietwohnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Heizung - 20° und Regulierbarkeit sind ein Muss!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Behagliche Raumtemperatur" - Schafft eine Heizung keine 20 bis 22 Grad Celsius, darf der Mieter die Miete kürzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht regelbare Heizung in einer Mietwohnung berechtigt zur Minderung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei lediglich 20 ° C in der Wohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Heizung muss leistungsfähig und regulierbar sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Heizung muss leistungsfähig und regulierbar sein

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Es muss "behaglich" sein - Ein Urteil zum Thema Raumtemperatur in Mietwohnungen (BILD)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mangelnde Beheizbarkeit und fehlende Regulierbarkeit der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung - Ebenso unterschiedliche Verfliesung im Badezimmer und über Putz verlegte Rohre

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Wohnraumtemperatur (IMR 2012, 449)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 06.12.1976 - 152 C 1249/74

    Mietminderung bei unzureichender Beheizbarkeit und Erreichen einer Raumtemperatur

    Auszug aus AG Köln, 13.04.2012 - 201 C 481/10
    Im Zusammenspiel mit dem Erfordernis für die Beklagten, die Wohnung öfter als 2 bis 3 mal am Tag Stoß zu lüften und der Unmöglichkeit, die Raumtemperatur einzeln für jeden Raum regulieren zu können hält das Gericht für die nicht ausreichende Beheizbarkeit auf 20 Grad für die Wintermonate Januar und Februar eine Minderung von 20 % für angemessen (vgl. auch AG Köln WuM 1978, 189).
  • LG Kleve, 05.02.1991 - 6 S 285/90

    Mietminderung bei teilweiser andersfarbigen Fliesen im Bad

    Auszug aus AG Köln, 13.04.2012 - 201 C 481/10
    Das ursprüngliche einheitliche Bild der Verfliesung ist zerstückelt und unruhig geworden, was den Raumeindruck stört (vgl. LG Kleve, Urt. v. 05.02.1991 - 6 S 285/90 zit. n. juris).
  • AG Bonn, 26.01.2021 - 206 C 18/19

    Kalte Zugluft und kalte Heizung sind Mietmangel

    Die Behaglichkeitstemperatur beträgt in den hauptsächlich benutzten Räumen 20-22 °Celsius und in den Nebenräumen 18-20 °Celsius (AG Köln ZMR 2012, 632).
  • AG München, 23.01.2020 - 411 C 17585/16

    Anforderungen an den Wohnstandard einer Mietwohnung

    Diese beträgt nach teilweiser Ansicht der Literatur und Instanzrechtsprechung in den hauptsächlich benutzten Räumen 20 - 22 °C (Klimesch IMR 2/2013: 22 Grad) und in den Nebenräumen 18 - 20 °C (AG Köln ZMR 2012, 632), (Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage, § 536, Rn. 63).
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