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AG Köln, 15.01.2010 - 220 C 236/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veränderung der Betriebskostenvorauszahlungen wird im konkreten Fall nicht auf das Ergebnis einer vorangegangenen Abrechnung gestützt; Veränderung der Betriebskostenvorauszahlungen nach dem Ergebnis einer vorangegangenen Abrechnung; Neuberechnung von Nebenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.01.2010 - 220 C 236/09
- LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
- BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 30.09.2010 - 1 S 49/10
Ein Mieter ist für zu kurze Öffnungszeiten der Waschküche als Mangel …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.01.2010 (Az.: 220 C 236/09) wird zurückgewiesen.