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   AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17   

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https://dejure.org/2018,5268
AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17 (https://dejure.org/2018,5268)
AG Köln, Entscheidung vom 15.01.2018 - 142 C 416/17 (https://dejure.org/2018,5268)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 142 C 416/17 (https://dejure.org/2018,5268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zum Ausgleich bei Mehrfachversicherung im Falle einer Beschädigung eines Kundenfahrzeuges beim Transport des reparierten Fahrzeuges zum Kunden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 94/73

    Ausgleichspflicht der Versicherer bei Vorliegen einer Doppelversicherung -

    Auszug aus AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17
    Es besteht entgegen der Ansicht der Beklagten in diesem Punkt eine Identität zu dem Sachverhalt aus BGH, NJW 1974, 1139, bei dem der BGH eine Mehrfachversicherung annahm.  Auch in diesem Fall verunglückte ein Mitarbeiter der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug und wurde die Werkstatt von dem Eigentümer des Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

    Diesem Verständnis steht die Entscheidung des BGH, NJW 1974, 1139 ebenfalls nicht entgegen, denn es liegen auch insoweit unterschiedliche Sachverhalte vor.

  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines

    Auszug aus AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17
    Dabei können Erklärungen der von Kaskoversicherungen eingesetzten Regulierungsbeauftragten die Versicherung bindende Anerkenntnisse darstellen, denn soweit die Regulierungsbeauftragten eine Beschränkung ihrer Regulierungsvollmacht nicht offenlegen, liegt nach der Verkehrsauffassung eine unbeschränkte Regulierungsbefugnis im Namen der Versicherung vor (OLG Köln, NJOZ 2006, 4437).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Auszug aus AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17
    Für die Feststellung, ob Identität vorliegt, ist die jeweilige Risikobeschreibung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu vergleichen (Münchener Kommentar VVG, § 78 Rn. 7, OLG Stuttgart, Urteil vom 12. März 2008, Az.: 4 U 58/07).
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