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   AG Köln, 15.02.2013 - 201 C 464/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13115
AG Köln, 15.02.2013 - 201 C 464/12 (https://dejure.org/2013,13115)
AG Köln, Entscheidung vom 15.02.2013 - 201 C 464/12 (https://dejure.org/2013,13115)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 201 C 464/12 (https://dejure.org/2013,13115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Zugang zu einem in abgeschlossenem Kellerraum befestigten Stromzähler

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stromzähler - Mieterzugang zum Stromzähler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter hat Anspruch auf regelmäßigen Zugang zum Stromzähler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieter darf Stromzähler monatlich ablesen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromzähler weggesperrt! - Vermieter muss es dem Mieter ermöglichen, den Stromzähler abzulesen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zugang zum Wohnungsstromzähler

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Zugang zum Stromzähler möglich sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter hat Anspruch auf einmal monatliches Ablesen seines Stromzählers - Zugang zum Stromzähler muss Vermieter unentgeltlich gewähren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter hat Anspruch auf regelmäßigen Zugang zum Stromzähler! (IMR 2013, 1124)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Celle, 25.11.2016 - 110 C 1176/16

    Mieter muss Zugriff auf den Sicherungskasten haben!

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung von der Beklagtenvertreterin unter Bezugnahme auf das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.02.2013 (Az: 201 C 464/12) geäußerten Ansicht reichte es nach dem Vorstehenden gerade nicht aus, den Kläger auf die Einrichtung eines Hausmeisterservice zu verweisen.
  • LG Hamburg, 19.05.2017 - 321 O 172/14

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsschluss mit dem Mieter einer gewerblichen

    Die Klägerin hat allerdings darauf hingewiesen, dass der Beklagte als Mieter einen Anspruch auf Zugang zu dem Zählerraum gegen den Vermieter habe (so AG Köln, Urteil vom 15.02.2013, Az. 201 C 464/12, WuM 2013, 351).

    Etwas anderes kann auch nicht der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 15.02.2013 (Az. 201 C 464/12, WuM 2013, 351), wonach der Mieter einen Anspruch auf Zugang zu dem Zählerraum gegen den Vermieter habe, entnommen werden, zumal das Amtsgericht Köln diese Auffassung damit begründet hat, dass der dortige Mieter mit dem Versorger einen eigenen Stromversorgungsvertrag geschlossen hatte.

  • LG Köln, 11.07.2018 - 18 O 18/17

    Versorgungsanschluss am Übergabepunkt, tatsächliche Verfügungsgewalt,

    Entgegen der seitens des Gerichts ursprünglich noch im Hinweis vom 02.10.2017 vertretenen und im Hinweisbeschluss vom 02.01.2018 revidierten Auffassung kann es - wie auch die Klägerin selbst auf Seite 2 ihres Schriftsatzes vom 25.01.2018 (Bl. 169 GA) zutreffend ausführt - richtigerweise nicht darauf ankommen, wer im Zeitpunkt des (mutmaßlichen) Vertragsschlusses faktisch Zugang zu dem betreffenden Zähler bzw. Zwischenzähler hatte (so wohl auch LG Itzehoe, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 S 116/17 -, Rn. 27, juris, Revision anhängig bei BGH - VIII ZR 165/18), zumal der Zugang zu Zählern zwecks Ablesung oder zur Vornahme von Arbeiten in sämtlichen dem Gericht bekannten Konstellationen erforderlichenfalls kurzfristig erzwungen werden kann (zu Ansprüchen eines Mieters vgl. exemplarisch AG Köln, Urteil vom 15. Februar 2013 - 201 C 464/12 -, Rn. 4, juris) und sich die faktischen Zugangsmöglichkeiten beispielsweise durch temporäres Abschließen von Zählerraumtüren kurzfristig ändern können.
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