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   AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13   

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https://dejure.org/2017,17100
AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13 (https://dejure.org/2017,17100)
AG Köln, Entscheidung vom 15.02.2017 - 72 IN 594/13 (https://dejure.org/2017,17100)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 72 IN 594/13 (https://dejure.org/2017,17100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis von aussagekräftigen Angaben zur beruflichen Tätigkeit des Schuldners im darstellenden Teil eines Insolvenzplanes; Zahlung eines Vergleichsbetrags bei selbständiger Tätigkeit

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Anforderungen an eine Vergleichsrechnung im Rahmen eines Insolvenzplans für einen selbstständig tätigen Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendige Angaben in Insolvenzplan sind nicht fakultativ

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 664
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw.

    Auszug aus AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13
    aa) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336 Rn. 27).

    Auch die Vorschrift des § 220 Abs. 2 InsO ist nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).".

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 237/09

    Restschuldbefreiung: Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenem Vortrag

    Auszug aus AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13
    Dass einer vom Wortlaut her als Sollbestimmung ausgestalteten Regelung in der Insolvenzordnung eine zwingende Bedeutung zukommen kann, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181, 183 f; vom 10. Februar 2011, WM 2011, 839 Rn. 10).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Auszug aus AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit im Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZB 37/08 (Rn. 8 ff., zitiert nach juris) Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 30/09

    Anforderungen an die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzulegenden

    Auszug aus AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13
    Danach sind alle diejenigen Angaben unerlässlich, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 30/09, ZIP 2010, 341 Rn. 3; vom 15. Juli 2010, aaO Rn. 44; Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 220 Rn. 1; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur Insolvenzordnung, 3. Aufl, Kap. 9 Rn. 40).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13
    Dass einer vom Wortlaut her als Sollbestimmung ausgestalteten Regelung in der Insolvenzordnung eine zwingende Bedeutung zukommen kann, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181, 183 f; vom 10. Februar 2011, WM 2011, 839 Rn. 10).
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