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   AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17   

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AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17 (https://dejure.org/2019,16060)
AG Köln, Entscheidung vom 15.05.2019 - 72 IN 269/17 (https://dejure.org/2019,16060)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 72 IN 269/17 (https://dejure.org/2019,16060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1182
  • NZI 2019, 711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 30/09

    Anforderungen an die im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens vorzulegenden

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    Ein wesentlicher Verstoß im Sinne des § 250 InsO gegen die Verfahrensvorschrift über den Inhalt des darstellenden Teils des Insolvenzplans liegt dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschl. v. 3.12.2009 - IX ZB 30/09, Rn. 3; Beschl. v. 15.07.2010 - IX ZB 65/10, Rn. 43, juris).

    Danach sind alle diejenigen Angaben unerlässlich, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 30/09, ZIP 2010, 341 Rn. 3; vom 15. Juli 2010, aaO Rn. 44; Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 220 Rn. 1; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur Insolvenzordnung, 3. Aufl, Kap. 9 Rn. 40).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw.

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    aa) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336 Rn. 27).

    Auch die Vorschrift des § 220 Abs. 2 InsO ist nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).".

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    Ein wesentlicher Verstoß im Sinne des § 250 InsO gegen die Verfahrensvorschrift über den Inhalt des darstellenden Teils des Insolvenzplans liegt dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschl. v. 3.12.2009 - IX ZB 30/09, Rn. 3; Beschl. v. 15.07.2010 - IX ZB 65/10, Rn. 43, juris).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 237/09

    Restschuldbefreiung: Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenem Vortrag

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    Dass einer vom Wortlaut her als Sollbestimmung ausgestalteten Regelung in der Insolvenzordnung eine zwingende Bedeutung zukommen kann, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181, 183 f; vom 10. Februar 2011, WM 2011, 839 Rn. 10).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    Dass einer vom Wortlaut her als Sollbestimmung ausgestalteten Regelung in der Insolvenzordnung eine zwingende Bedeutung zukommen kann, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181, 183 f; vom 10. Februar 2011, WM 2011, 839 Rn. 10).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Auszug aus AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit im Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZB 37/08 (Rn. 8 ff., zitiert nach juris) Folgendes ausgeführt:.
  • AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07
    Nur bei offensichtlicher Vermögenslosigkeit der Gesellschaften kann von diesem Erfordernis ausnahmsweise abgesehen werden (AG Köln, Beschl. v. 15.05.2019 - 72 IN 269/17, NZI 2019, 711 Rn. 20).
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