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   AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07   

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AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07 (https://dejure.org/2020,82682)
AG Köln, Entscheidung vom 16.09.2020 - 71 IN 487/07 (https://dejure.org/2020,82682)
AG Köln, Entscheidung vom 16. September 2020 - 71 IN 487/07 (https://dejure.org/2020,82682)
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  • BGH, 22.05.2003 - IX ZB 456/02

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben zur Erlangung

    Auszug aus AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07
    Andere Verhaltensweisen bleiben sanktionslos, selbst wenn sie ebenfalls als unredlich anzusehen sind (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschl. v. 22.05.2003 - IX ZB 456/02, NZI 2003, 449 ff.; vgl. Uhlenbruck/Sternal, 15. Aufl. 2019, § 290 InsO Rn. 3).
  • AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17

    Beachten der Vorschriften über den Inhalt des Insolvenzplans in einem

    Auszug aus AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07
    Nur bei offensichtlicher Vermögenslosigkeit der Gesellschaften kann von diesem Erfordernis ausnahmsweise abgesehen werden (AG Köln, Beschl. v. 15.05.2019 - 72 IN 269/17, NZI 2019, 711 Rn. 20).
  • AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15

    Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan

    Auszug aus AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07
    Dem Planersteller steht bei der Gruppenbildung ein Ermessen zu, wobei § 222 InsO gleichzeitig sowohl als Differenzierungsgebot als auch als Differenzierungsverbot wirken kann (AG Köln, Beschl. v. 06.04.2016 - 74 IN 45/15, NZI 2016, 537, 538 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 22.01.2018 - 326 T 40/17

    Insolvenzverfahren: Vorprüfung eines Insolvenzplans; Restschuldbefreiungsantrag

    Auszug aus AG Köln, 16.09.2020 - 71 IN 487/07
    Es ist mittlerweile in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Insolvenzplan auch dann eine Restschuldbefreiung vorsehen kann, wenn der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung nach den §§ 286 ff. InsO gestellt hat (LG Hamburg, Beschl. v. 15.01.2018 - 326 T 40/17, ZIP 2018, 389 ff.).
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