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   AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22   

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https://dejure.org/2023,834
AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22 (https://dejure.org/2023,834)
AG Köln, Entscheidung vom 17.01.2023 - 215 C 48/22 (https://dejure.org/2023,834)
AG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 215 C 48/22 (https://dejure.org/2023,834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Verweigerung der Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Anfechtung von Beschlüssen wegen Verweigerung der Belegeinsicht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 2 Nr. 4, § 18 Abs. 4
    Keine Anfechtbarkeit des Beschlusses über Nach- bzw. Vorschüsse wegen vor der Eigentümerversammlung nicht gewährter Belegeinsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen der Verweigerung der Belegeinsicht

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    WEG: Entnahme aus der Erhaltungsrücklage zur Bildung einer "Liquiditätsrücklage"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerte Belegeinsicht begründet keine Anfechtbarkeit der Beschlussfassung über Wohngeldabrechnung! (IMR 2023, 160)

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19

    Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze:

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Die Wohnungseigentümer sind nach in der älteren obergerichtlichen und der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung berechtigt, die Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden, sofern nicht eine "eiserne Reserve" angegriffen wird (OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 34 Wx 76/07 -, Rn. 16, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2015 - 25 S 18/15 -, Rn. 63, juris; LG München I, Urteil vom 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 -, Rn. 28, juris vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 5 W 110/98 - 35 -, Rn. 14, juris).

    Auch wenn dies nicht alleine maßgeblich sein kann, sind Umwidmungen in dieser Größenordnung von den Instanzgerichten nicht beanstandet worden (AG Lübeck, Urteil vom 18. März 2022 - 35 C 52/21WEG -, Rn. 27 ff., juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Soweit die Klägerin eine Aufteilung der Verwaltervergütung in eine Grundvergütung und Sondervergütungen nach dem Baukastenprinzip beanstandet, bestehen gegen diese Praxis keine Bedenken, auch soweit typische Verwalterleistungen betroffen sind, (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 34 f., juris).

    Soweit die Klägerin weiter gerügt hat, dass der Vertrag nicht unerhebliche Haftungsbeschränkungen enthalten hat, muss das Gericht nicht prüfen, ob diese mit den §§ 305 ff. BGB in Einklang stehen (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 23, juris); täten sie dies nicht, wären sie unwirksam.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Der Klägerin als anfechtender Partei obliegt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass der angefochtene Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht (BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 206/14 -, Rn. 18, juris).
  • AG Köln, 26.07.2022 - 215 C 57/21

    Verteilung der Kaltwasserkosten

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Das bedeutet, dass die Klägerin darlegen und beweisen muss, dass bei einer korrekten Abrechnung eine Veränderung der Abrechnungsspitze zu ihren Gunsten (hierzu: AG Köln, Urteil vom 26. Juli 2022 - 215 C 57/21 -, juris m. w. N. - Berufung hiergegen durch einstimmigen Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.11.2022, 29 S 135/22, zurückgewiesen) erfolgen würde.
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Bei der Frage, wie hoch eine angemessene Rücklage ist, steht den Eigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu (BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10 -, Rn. 24, juris).
  • LG München I, 14.07.2016 - 36 S 3310/16

    Vorratsbeschluss zur Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zum Ausgleich

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Die Wohnungseigentümer sind nach in der älteren obergerichtlichen und der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung berechtigt, die Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden, sofern nicht eine "eiserne Reserve" angegriffen wird (OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 34 Wx 76/07 -, Rn. 16, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2015 - 25 S 18/15 -, Rn. 63, juris; LG München I, Urteil vom 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 -, Rn. 28, juris vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 5 W 110/98 - 35 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 20.12.2007 - 34 Wx 76/07

    Ausgleich von Wohngeldausfällen durch Entnahmen aus der

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Die Wohnungseigentümer sind nach in der älteren obergerichtlichen und der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung berechtigt, die Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden, sofern nicht eine "eiserne Reserve" angegriffen wird (OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 34 Wx 76/07 -, Rn. 16, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2015 - 25 S 18/15 -, Rn. 63, juris; LG München I, Urteil vom 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 -, Rn. 28, juris vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 5 W 110/98 - 35 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Gewisse Abweichungen sind insoweit hinzunehmen, was in der mietrechtlichen Rechtsprechung seit vielen Jahren anerkannt ist (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluß vom 04-10-1990 - 4 REMiet 1/88).
  • LG Düsseldorf, 23.09.2015 - 25 S 18/15

    Notwendige Bestandteile der Jahresabrechnung einer Eigentümergemeinschaft;

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Die Wohnungseigentümer sind nach in der älteren obergerichtlichen und der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung berechtigt, die Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden, sofern nicht eine "eiserne Reserve" angegriffen wird (OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 34 Wx 76/07 -, Rn. 16, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2015 - 25 S 18/15 -, Rn. 63, juris; LG München I, Urteil vom 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 -, Rn. 28, juris vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 5 W 110/98 - 35 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1998 - 5 W 110/98

    Rückstand eines Wohnungseigentümers mit Wohngeldzahlungen; Erhebung einer

    Auszug aus AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22
    Die Wohnungseigentümer sind nach in der älteren obergerichtlichen und der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung berechtigt, die Mittel der Erhaltungsrücklage umzuwidmen und sie als Betriebs- und Verwaltungsmittel zu verwenden, sofern nicht eine "eiserne Reserve" angegriffen wird (OLG München, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 34 Wx 76/07 -, Rn. 16, juris; LG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2020 - 2-13 S 56/19 -, Rn. 18, juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2015 - 25 S 18/15 -, Rn. 63, juris; LG München I, Urteil vom 14. Juli 2016 - 36 S 3310/16 -, Rn. 28, juris vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 5 W 110/98 - 35 -, Rn. 14, juris).
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