Rechtsprechung
AG Köln, 18.11.2015 - 73 IN 360/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Insolvenzantrag, Rücknahme, Erledigung, Kosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung des Verfahrens bei Zurücknahme des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Eintritt der Rechtshängigkeit bereits mit Eingang des Insolvenzantrages bei Gericht
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostentragungspflicht bei Rücknahme des Insolvenzantrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostentragungspflicht bei Rücknahme des Insolvenzantrags
Papierfundstellen
- NZI 2016, 130
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme
Auszug aus AG Köln, 18.11.2015 - 73 IN 360/15
Dazu gehören eine Kostentragungspflicht der beklagten Partei gemäß § 344 ZPO und eine von § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 ZPO abweichende Regelung der prozessualen Kostenlast in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich (BGH, Beschl. v. 06.07.2005, IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662, Rn. 6, 7).Auch eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kommt vorliegend nicht in Betracht, da zum einen diese Vorschrift einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (vgl. dazu näher BGH, Beschl. v. 06.07.2005, a.a.O., Rn. 9 ff.) und überdies diese Regelung im Insolvenzverfahren nicht anwendbar ist.
- BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04
Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen …
Auszug aus AG Köln, 18.11.2015 - 73 IN 360/15
Da es sich bei der stattdessen erklärten Rücknahme des Insolvenzantrages um eine Prozesshandlung handelt und sich die Antragstellerin zudem ausdrücklich auf die Vorschrift des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO beruft, ist auch eine dahingehende Auslegung ihrer Erklärung ausgeschlossen (s. auch BGH, Beschl. v. 13.12.2006, XII ZB 71/04, NJW 2007, 1460).