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AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Waschstraße - Beschädigungsrisiko durch altersbedingte Spaltbildungen Außenteilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Alleiniger Hinweis eines Waschstraßenbetreibers auf die Gefahr einer Beschädigung unzureichend
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
Dabei muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind jedoch diejenigen Vorkehrungen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung Dritten drohen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.08.2015, 21 U 8/14 zitiert nach juris). - OLG Köln, 08.04.1994 - 20 U 92/93
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
Dabei richtet sich die Entstehung, der Umfang und das Maß dieser Pflicht danach, was zur gefahrlosen Sicherung erforderlich und was dem Pflichtigen zumutbar ist (OLG Köln, NZV 1994, 361). - AG Dieburg, 25.03.2015 - 20 C 74/14
Schaden in der Waschanlage; Beweislastverteilung bei einem Schadensersatzanspruch
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
In diesem Fall besteht der Beweis des ersten Anscheines, dass ein technisch nicht einwandfreier und damit mangelhafter Waschvorgang den Schaden verursachte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.04.2002, 12 U 170/01; AG Dieburg, Urteil v. 25.03.2015, 20 C 74/14; OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2017, 11 U 43/17, alle zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01
Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
In diesem Fall besteht der Beweis des ersten Anscheines, dass ein technisch nicht einwandfreier und damit mangelhafter Waschvorgang den Schaden verursachte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.04.2002, 12 U 170/01; AG Dieburg, Urteil v. 25.03.2015, 20 C 74/14; OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2017, 11 U 43/17, alle zitiert nach juris). - LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04
Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
Dies gilt gerade und besonders für serienmässig, fest installierte Fahrzeugteile (LG Köln, NJW-RR 2005, 1720). - OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des …
Auszug aus AG Köln, 19.02.2018 - 142 C 610/15
In diesem Fall besteht der Beweis des ersten Anscheines, dass ein technisch nicht einwandfreier und damit mangelhafter Waschvorgang den Schaden verursachte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.04.2002, 12 U 170/01; AG Dieburg, Urteil v. 25.03.2015, 20 C 74/14; OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2017, 11 U 43/17, alle zitiert nach juris).