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AG Köln, 19.04.2018 - 73 IN 145/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung der Vorschriften der Insolvenzordnung über den Inhalt des Insolvenzplans; Fehlende Offenlegung der Einkommens und Vermögensverhältnisse des geschäftsführenden Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.2015 - IX ZB 62/14
Insolvenzeröffnungsverfahren: Reichweite der Auskunftspflichten des …
Auszug aus AG Köln, 19.04.2018 - 73 IN 145/17
Diesen Darlegungserfordernissen im Insolvenzplan steht nicht entgegen, dass sich die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH gemäß § 97 InsO im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft erstreckt und der Geschäftsführer in diesem Rahmen auch Tatsachen zu offenbaren hat, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst nahelegen können, er hingegen keine Auskunft über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.2015 - IX ZB 62/14, zitiert nach juris, hierzu Laroche, ZInsO 2015, 1469).