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   AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16   

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https://dejure.org/2016,35651
AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16 (https://dejure.org/2016,35651)
AG Köln, Entscheidung vom 19.09.2016 - 142 C 222/16 (https://dejure.org/2016,35651)
AG Köln, Entscheidung vom 19. September 2016 - 142 C 222/16 (https://dejure.org/2016,35651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel; Grundsätze zur Anwendbarkeit der Vorschriften über das Werkvertragsrecht auf Luftbeförderungsverträge; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2047
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 97/14

    Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Dies hat der BGH in dem auch von der Beklagtenseite zitierten Urteil vom 16.02.2016 unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung bestätigt (BGH Urteil v. 16.02.2016, X ZR 97/14, - zitiert nach juris).

    Die erkennende Abteilung des Gerichtes verkennt nicht, dass der BGH bei der Inhaltskontrolle von Klauseln im Personenbeförderungsrecht bei der Frage, ob eine Klausel überhaupt eine Abweichung von den wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung vorliegt auf das gesetzliche Leitbild abstellt (BGH Urteil v. 16.02.2016, X ZR 97/14, - zitiert nach juris) und daher Anpassungen erforderlich sind, wenn wie im Personenbeförderungsrecht bei der Annahme einer Vorleistungspflicht des Unternehmers dies zu das vertragliche Gleichgewicht störende Nachteilen für den Unternehmer käme.

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Von einem Aushandeln in diesem Sinne kann nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen AGB enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2000, 1110).

    Das bedeutet gerade nach der von dem Beklagten und dem LG Köln in Bezug genommenen Entscheidung weiter, dass ein Aushandeln nur angenommen werden kann, wenn der Verwender eine Bereitschaft erkennen lässt, abweichende Regelungen zuzustimmen (BGH NJW 2003, 1313 unter ausdrücklichen Verweis auf BGH NJW 2000, 1110 wo es der BGH für ein Aushandeln nicht hat ausreichen lassen, dass eine Vertragsklausel zur Disposition steht, vielmehr gefordert wurde, dass eine für den anderen erkennbare Bereitschaft besteht, Änderungen vorzunehmen).

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Nach § 307 Abs. 3 BGB sind solche Klauseln nicht kontrollfähig, die die Art, den Umfang und die Güte der Hauptleistung selbst bzw. der Vergütung unmittelbar betreffen (BGH NJW 2010, 1958).

    Ausgeschlossen ist daher nur die Kontrolle solcher Klauseln, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH NJW 2010, 1958).

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 161/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Es ist kein inhaltlich relevanter Unterschied zu erkennen, der es rechtfertigen würde, eine Pauschalierung des Schadensersatzes in AGB nur unter den Voraussetzungen des § 309 Nr. 5b BGB zuzulassen, während die Pauschalierung anderer Ausgleichsansprüche diesen Schranken nicht unterliegen soll (BGH NJW 2011, 3030).

    Auf einen spezifischen Einzelfall kommt es insoweit nicht an (BGH NJW 2011, 3030).

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    In der von der Beklagten und dem LG Köln vom 23.08.2016 ( 11 S 405/15 - nicht veröffentlicht) zur Begründung des Vorliegens eines Aushandelns bei der Auswahl zwischen Tarifen der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1313), die sich mit einer Laufzeitklausel bei einem Gestattungsvertrag über eine Breitbandkabelanlage befasst, hat der BGH auf seine Rechtsprechung zu ergänzungsbedürftigen Vertragsformularen Bezug genommen, bei denen im Einzelfall ein Aushandeln und damit eine Individualvereinbarung auch dadurch begründet werden kann, dass eine Vertragsklausel aufgrund einer Auswahlentscheidung des Kunden aus verschiedenen Modulen zusammengesetzt bzw. aus verschiedenen Tarifen ausgewählt werden kann.

    Das bedeutet gerade nach der von dem Beklagten und dem LG Köln in Bezug genommenen Entscheidung weiter, dass ein Aushandeln nur angenommen werden kann, wenn der Verwender eine Bereitschaft erkennen lässt, abweichende Regelungen zuzustimmen (BGH NJW 2003, 1313 unter ausdrücklichen Verweis auf BGH NJW 2000, 1110 wo es der BGH für ein Aushandeln nicht hat ausreichen lassen, dass eine Vertragsklausel zur Disposition steht, vielmehr gefordert wurde, dass eine für den anderen erkennbare Bereitschaft besteht, Änderungen vorzunehmen).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Die Beweislast wird durch die sekundäre Darlegungslast nicht umgekehrt, vielmehr trifft den Besteller aufbauend auf den Vortrag des Unternehmers die Darlegungs- und Beweislast für von ihm behauptete höhere Ersparnisse bzw. anderweitige den durch die Kündigung erlittenen Verlust kompensierende Geschäfte (BGH NJW 1999, 1253).
  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 08.01.2015 ( BGH NJW-RR 2015, 469 f.) der Ansicht ist, dass der BGH mildere Anforderungen an die Darlegungslast hinsichtlich des anderweitigen Erwerbes stellt als das Gericht, ist festzustellen, dass der vom BGH entschiedene Fall nicht vergleichbar ist.
  • LG Köln, 15.04.2016 - 10 S 192/15

    Besteller kündigt "frei": Unternehmer behält Werklohnanspruch!

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    In Bezug auf den streitgegenständlichen Flühe genügt es - anders als das LG Köln (NJW-RR 2016, 813) annimmt - nicht, dass die Beklagte allein dazu vorträgt, wie der Buchungsstand des betreffenden Flugzeugs im Zeitpunkt der Durchführung der Flüge war und insoweit behauptet, dass die Flüge in dem Tarif des Klägers nicht ausgebucht waren, vielmehr muss dargelegt werden, wie sich der Buchungsstand zwischen Stornierung und Flug entwickelt hat.
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Nach diesen Grundsätzen kann daher der Unternehmer gehalten sein, Angaben über innerbetriebliche und deshalb dem Gegner unzugängliche Vorgänge zu machen, wenn er hierzu unschwer in der Lage ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 989 ff.) Diese sekundäre Darlegungslast im Bereich von § 649 Satz 2 BGB entfällt nur soweit der Unternehmer sich auf den nach § 649 Satz 3 BGB pauschalen 5 % Verdienst beschränkt.
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
    Demnach liegt eine ausreichende Gestaltungsbeteiligung vor allem dann vor, wenn der Kunde eigene Vertragsoptionen bzw. von ihm ausgehende Änderungswünsche in die Verhandlungen bzw. den Vertragstext einbringen kann (vgl. BGH NJW 2013, 856 ff.).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

  • AG Rüsselsheim, 16.05.2012 - 3 C 119/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Stornierung / Stornierungsklauseln /

  • LG Köln, 23.08.2016 - 11 S 405/15

    Rückzahlung der Vergütungen für die gebuchten und stornierten Flüge; Ausschluss

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

  • AG Köln, 07.01.2019 - 142 C 215/18

    Flugbeförderungsvertrag - Abwicklungsklausel bei einvernehmlicher Flugstornierung

    Besonderheiten des Luftbeförderungsvertrages, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, dem freien Kündigungsrecht von vornherein die Geltung abzusprechen, ohne dass es auf einen individualvertraglichen Ausschluss oder einen Ausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ankommt, liegen nicht vor (AG Köln, NJW 2017, 2047).
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