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AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Adoption eines zweieinhalbjährigen Kindes durch die Großeltern; Berücksichtigung des Kindeswohls i. R. einer Adoption durch die Großeltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Berücksichtigung des Kindeswohls bei Adoption eines zweijährigen Kindes durch Großeltern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02
Adoptionsverfahren: Ablehnung der Adoption eines 13jährigen libanesischen Kindes …
Auszug aus AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14
Unabhängig davon, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass sich zwischen den Annehmenden und dem Kind eine tiefe und liebevolle Beziehung entwickelt hat, geht es davon aus, dass dieser ganz erheblich Altersunterschied, welcher zumindest in Bezug auf den Annehmenden zu 2. eine biologische Elternschaft eher ausschließen würde und der typischerweise dem Verhältnis zwischen Großeltern und Enkel entspricht, als wesentlicher Anhaltspunkt für das Fehlen einer Beziehung, die einer natürlichen Beziehung zwischen Eltern und Kind entspricht, heranzuziehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003, 20 W 264/02). - OLG Oldenburg, 03.11.1995 - 5 W 187/95
Ersetzung der Einwilligung zur Adoption durch Genehmigung des …
Auszug aus AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14
Diese in keiner Weise abzuschätzende Entwicklung des Kindes kann aber wiederum Einfluss auf die des Kindesvaters haben, die dann mit den Adoptionsinteressen der Annehmenden kollidieren könnten (OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 709).
- OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft
Es kommt demnach vorliegend nicht darauf an, ob der Altersabstand als maßgebliches Kriterium dem Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnis überhaupt entgegenstehen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2003, 09753; AG Köln BeckRS 2015, 00166).