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AG Köln, 22.06.2011 - 136 C 133/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigungsgebühr bei Abschließen eines "Vergleichs" im arbeitsgerichtlichen Verfahren unter Anerkennung der Klageforderung durch die Beklagte
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 1 Abs. 1; VVG a. F. § 158 Abs. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 1003
Eine fehlerhaft vom Gericht festgesetzte Einigungsgebühr muss vom Rechtsschutzversicherer nicht übernommen werden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungsgebühr bei Abschließen eines "Vergleichs" im arbeitsgerichtlichen Verfahren unter Anerkennung der Klageforderung durch die Beklagte
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2013, 180
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Köln, 11.04.2000 - 135 C 129/00
Leistungsfreiheit des Rechtsschutzversicherers bei Obliegenheitsverletzung des …
Auszug aus AG Köln, 22.06.2011 - 136 C 133/10
Der in dem dortigen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit ergangene Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 07.01.2010 nach § 11 RVG, in dem die Einigungsgebühr festgesetzt wurde, bindet die Beklagte nicht, da die Klägerin diesen Beschluss ohne jegliche Einwendungen gegen sich hat ergehen und rechtskräftig werden lassen, obwohl ihr bekannt war, dass die Beklagte den Ansatz der Gebühr nicht für berechtigt hielt (vgl. AG Köln Urteil vom 11.04.2000, Aktenzeichen: AG Köln 135 C 129/00, zitiert bei juris).