Rechtsprechung
AG Köln, 22.07.2014 - 35 VI 194/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Erstrecken der Annahme an Kindes statt auf die Verwandten des Annehmenden (schwache Wirkung)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.07.2014 - 35 VI 194/14
- OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 220/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 01.06.2011 - 15 Wx 61/11
Erstreckung der Adoption auf die Abkömmlinge des Angenommenen
Auszug aus AG Köln, 22.07.2014 - 35 VI 194/14
Zwar wurde sie als Minderjährige an Kindes statt angenommen, gemäß Art. 12 § 1 Abs. 1 AdoptG gelten aber die Regeln über die Annahme Volljähriger, also §§ 1770 ff. BGB; demnach erstreckt sich die Annahme nicht auf die Verwandten des Annehmenden (schwache Wirkung), sodass sie kein Erbrecht nach der Erblasserin hat (vgl. auch OLG Hamm ZEV 2012, 318).
- OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 220/14
Rechtswirkungen einer vor dem 01.01.1977 vorgenommenen Minderjährigenadoption
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26.07.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.07.2014 - 35 VI 194/14 - wird zurückgewiesen.