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AG Köln, 23.02.2016 - 332 F 27/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung und Übertragung der elterlichen Sorge für das Kind auf den Vormund; Abwendung der schwerwiegenden Gefahr für das körperliche Wohl des minderjährigen Kindes (hier: Knochenbrüche)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.02.2016 - 332 F 27/15
- OLG Köln, 13.10.2016 - 21 UF 56/16
- BVerfG, 05.12.2016 - 1 BvR 2569/16
- BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus AG Köln, 23.02.2016 - 332 F 27/15
Dabei ist weiter zu beachten, dass das den Eltern gewährte Grundrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes in erster Linie dem Kindeswohl dient, das oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (BVerfG, FamRZ 2004, 354, 355 m.w.N.).
- OLG Köln, 13.10.2016 - 21 UF 56/16
Wiederherstellung der gemeinsamen Sorge der Eltern
Auf die Beschwerde der Eltern (Beteiligte zu 1 und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 23.02.2016 (332 F 27/15) wie folgt abgeändert:.