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   AG Köln, 23.05.2017 - 146 C 101/16   

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https://dejure.org/2017,20188
AG Köln, 23.05.2017 - 146 C 101/16 (https://dejure.org/2017,20188)
AG Köln, Entscheidung vom 23.05.2017 - 146 C 101/16 (https://dejure.org/2017,20188)
AG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 146 C 101/16 (https://dejure.org/2017,20188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die wirksame Erklärung einer Klagerücknahme bzw. eines Klageverzichts in einem Verfahren auf Rückzahlung geleisteter Krankenversicherungsbeiträge eines privaten Versicherers für Zytostatika-Zubereitungen i.R. einer ambulanten Behandlung; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2017 - 146 C 101/16
    Es ist unstreitig, dass Umsätze aus der Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 b UStG nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umsatzsteuerfrei sind (BFH, GesR 2015, 116).
  • AG Köln, 07.08.2017 - 123 C 103/17

    Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuer nach Annahme einer Umsatzsteuerpflicht

    Gerade für die hier streitgegenständlichen Fälle des nachträglichen Wegfalles der Umsatzsteuerpflichtigkeit bei Zytostatika-Zubereitungen in einer Krankenhausapotheke wird die Auffassung vertreten, dass der Rechtsgrund für das Behalten des Umsatzsteueranteiles trotz der Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Umsatzsteuerpflichtigkeit in der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Krankenhaus geschlossenen, die Umsatzsteuer nur als Kalkulationsposten erfassenden Bruttopreisvereinbarung liegt ( AG Köln, Urteil vom 23.05.2017, 146 C 101/16; AG Gießen, Urteil vom 10.04.2017, 41 C 509/16; LG Bochum, Urteil vom 08.02.2017, 4 O 392/16, LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016, 2 O 190/15 alle zitiert nach juris und für die sozialgerichtliche Rechtsprechung im Verhältnis gesetzliche Krankenkasse und Krankenhaus SG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2015, S 7 KR 601/14 ebenfalls zitiert nach juris).
  • AG Bonn, 18.07.2017 - 114 C 541/16

    Verabreichung der Zytostatika als eng mit der ärztlichen Heilbehandlung

    Denn wenn beide Parteien irrtümlich von einer Umsatzsteuerpflicht ausgehen, diese aber tatsächlich nicht besteht, ist der Preis nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung entsprechend herabzusetzen (BGH NJW-RR 90, 1199; Palandt § 157 Rn. 13 mWN; a.A. wohl: AG Köln, Urteil vom 23. Mai 2017 - 146 C 101/16 -, juris), weshalb aus der Preisabrede kein Rechtsgrund im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB folgt.
  • AG Bonn, 27.09.2017 - 101 C 379/16

    Erstattungsanspruch einer privaten Krankenversicherung bzgl. gezahlter

    Denn wenn beide Parteien irrtümlich von einer Umsatzsteuerpflicht ausgehen, diese aber tatsächlich nicht besteht, ist der Preis nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung entsprechend herabzusetzen (Palandt § 157 Rn. 13 mWN; a.A. wohl: AG Köln, Urteil vom 23. Mai 2017 - 146 C 101/16 -, juris), weshalb aus der Preisabrede kein Rechtsgrund im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB folgt.
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