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   AG Köln, 25.05.2020 - 30 VI 92/20   

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https://dejure.org/2020,16010
AG Köln, 25.05.2020 - 30 VI 92/20 (https://dejure.org/2020,16010)
AG Köln, Entscheidung vom 25.05.2020 - 30 VI 92/20 (https://dejure.org/2020,16010)
AG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 30 VI 92/20 (https://dejure.org/2020,16010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Testament auf der Tischplatte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testament auf der Tischplatte eines Holztisches?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Testament auf der Tischplatte - Der "letzte Wille" muss nicht unbedingt auf Papier verfasst, aber unterschrieben sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tischplatten-Testament

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Testament mit Filzstift auf Tischplatte

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Testament auf Tischplatte: möglich ist vieles, aber auch wirksam?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Auszug aus AG Köln, 25.05.2020 - 30 VI 92/20
    Besteht ein Testament aus mehreren nicht untrennbar miteinander verbundenen Blättern, die erkennbar in engem Zusammenhang stehen und eine einheitliche Willenserklärung enthalten, genügt ausnahmsweise eine Unterschrift auf dem letzten Blatt, wenn die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zweifelsfrei ist, etwa aufgrund einer Nummerierung mit Seitenzahlen, eines fortlaufenden Textes oder des Schreibmaterials, und die Unterschrift deshalb den gesamten Urkundentext räumlich abschließt und somit inhaltlich deckt (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 14.2.2014 - 2 VVx 299/13,NJW-RR 2014, 1035).
  • OLG Köln, 23.09.2020 - 2 Wx 189/20

    Unterschriftsleistung als Voraussetzung für die Gültigkeit eines Testaments

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 23.06.2020 gegen den am 25.05.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts- Köln, 30 VI 92/20, in der berichtigten Fassung des Beschlusses vom 03.07.2020, wird zurückgewiesen.
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